BGE 144 III 559 - Krim-Annexion

BGE 144 III 559 - Krim-Annexion

15 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Februar 2014: Auf der Krim tauchen bewaffnete militärische
Einheiten ohne Erkennungszeichen auf und bringen das
Parlamentsgebäude und andere öffentliche Einrichtungen unter ihre
Kontrolle. Unter dem Schutz dieser "grünen Männchen" ergreifen
prorussische Politiker die Macht auf der ukrainischen Halbinsel.
Am 21. März 2014 unterschreibt der russische Präsident Vladimir
Putin zwei Gesetze, welche die Krim und Sewastopol in die
Russische Föderation aufnehmen. Im Zuge der Annexion werden die
Tankstellen und Treibstofflager der Ukrainischen Gesellschaft
Ukrnafta und 11 weiteren ukrainischen Gesellschaften enteignet.
Ukrnafta will sich die Enteignung nicht entschädigungslos bieten
lassen und verklagt Russland vor einem Schiedsgericht in der
Schweiz auf Schadenersatz. Russland boykottiert das Verfahren und
bestreitet die Zuständigkeit des Schiedsgerichts. Der Fall landet
vor dem Schweizerischen Bundesgericht.

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