BGE 30 II 184 - Gotthardbahngesellschaft

BGE 30 II 184 - Gotthardbahngesellschaft

19 Minuten

Beschreibung

vor 7 Monaten

3. Januar 1900: Das Schweizer Militär will im Gotthardtunnel eine
Vorrichtung zur Tunnelverteidigung verbessern. Doch bei den
Arbeiten kommt es zum Unglück: Ein Zug entgleist im
Gotthardtunnel und es kommt zu erheblichem Sachschaden. Die
Gotthardbahngesellschaft verlangt daraufhin Schadenersatz vom
eidgenössischen Militärdepartement. Dieses weigert sich jedoch,
für den Schaden aufzukommen. Der Fall landet vor dem
Bundesgericht... Daneben zeichnet die Folge die Entstehung der
Gotthardbahngesellschaft und den unter prekären
Arbeitsbedingungen erfolgten Bau des Gotthardtunnels nach. Gut
120 Jahre nach dem Bundesgerichtsentscheid kommt es im
Gotthardbasistunnel erneut zu einer Zugentgleisung und einem
riesigen Sachschaden. Wer wird dafür haften?

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