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Stefan Brink war kürzlich zu Gast beim Europarat in Straßburg mit
einem Vortrag zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre bei
Anti-Doping-Maßnahmen. Im Gespräch mit Niko Härting erläutert
Stefan Brink die Rolle und Funktion des Europarats und berichtet
über die eklatanten Eingriffe in Persönlichkeitsrechte der
Leistungssportler, die im Zeichen des Kampfes für einen „sauberen
Sport“ zu deren beruflichem Alltag gehören. All dies auf der Basis
– angeblich – „freiwilliger“ Einwilligungen der Sportlerinnen und
Sportler. Ab Minute 12:20 : Martin Eifert, Professor für
öffentliches Recht und Verwaltungsrecht an der Humboldt-Uni Berlin
ist seit Februar 2023 (auf Vorschlag der „Grünen“) Richter des 1.
Senats des BVerfG. Im April erschien in der JuristenZeitung ein
Aufsatz, den Eifert gemeinsam mit Nora Wienfort verfasst hat (JZ
2023, 270 ff.). Es geht um „Hassrede als Gefährdung der
verfassungsrechtlich geschützten offenen Kommunikation unter Freien
und Gleichen“. In diesem Aufsatz wird versucht, die
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) durch einen „Schutz der
Entschließungsfreiheit zur sozialen Exponierung“ als Ausprägung des
Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu ergänzen, um auf diese Weise
„Einschüchterungseffekte“ von „Hassrede“ verfassungsrechtlich zu
erfassen. Dies läuft auf eine Einschränkung der Meinungsfreiheit im
Zeichen des Schutzes des „öffentlichen Diskurses“ hinaus und liegt
auf einer Linie mit der Rhetorik, die man seit dem
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verwendet, um gegen „lawful
but awful speech“ vorzugehen. Tendenziell schränkt man die
Meinungsfreiheit lautstarker Minderheiten im Interesse des
ungestörten „öffentlichen Diskurses“ der Mehrheit ein. Ab Minute
30:10 : Ferdinand Kirchhof, emeritierter Professor für öffentliches
Recht und von 2010 bis 2018 Vizepräsident des BVerfG, hat sich in
der NJW unlängst mit dem „Wirkungsbereich des Grundrechts auf
Meinungsfreiheit“ befasst (NJW 2023, 1922 ff.). Kirchhof ist ein
Konservativer. Anders als der linksliberale Eifert sieht er die
Meinungsfreiheit weniger bedroht durch „Hassrede“ als durch „Zensur
aus den Reihen der Gesellschaft“, „Political Correctness“, „Cancel
Culture“ und das, was Kirchhof unter „Wokeness“ versteht. Ähnlich
wie Eifert sieht Kirchhof die Meinungsfreiheit weniger durch den
Staat bedroht als durch „durchsetzungsstarke Minderheiten“. Ähnlich
wie Eifert beklagt er einen unzureichenden Schutz des „Publikums“
vor lautstarken Minderheiten. Die Ähnlichkeit des Denkens von
Eifert und Kirchhoff ist frappierend.
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„Follow the Rechtsstaat Folge 36“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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