Follow the Rechtsstaat Folge 40

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mit Thomas Fuchs: Datenschutz und Informationsfreiheit
52 Minuten

Beschreibung

vor 9 Monaten
Niko Härting spricht mit Thomas Fuchs, seit November 2021
Hamburgischer Landesbeauftragter für Datenschutz und
Informationsfreiheit. Seit den 90er-Jahren war Thomas Fuchs in der
Hamburgischen Kulturverwaltung tätig und befasste sich unter
anderem mit der Planung der Elbphilharmonie. Von 2008 bis 2021 war
er Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und war
dort zuletzt auch für Intermediäre wie Google zuständig. In der
Corona-Krise ging seine Behörde gegen Google vor, als man bei
Google begann, Seiten des Bundesgesundheitsministeriums in den
Suchergebnissen zu Corona hervorzuheben. Die Zusammenarbeit von
Google und dem Gesundheitsministerium wurde von vielen begrüßt, um
Desinformation zu bekämpfen. Nichtsdestotrotz handelte es sich um
eine Bevorzugung staatlicher Informationen durch ein marktmächtiges
Unternehmen, über deren Rechtmäßigkeit das Verwaltungsgericht
Schleswig in geraumer Zeit entscheiden wird. Thomas Fuchs ist
überzeugt, dass Gesetze zur Datennutzung wie das geplante
Gesundheitsdatennutzungsgesetz oder der europäische Data Act das
Datenschutzrecht nicht „unberührt“ lassen können. Wenn eine
massenhafte Nutzung von Daten gesellschaftlich gewollt ist, sei es
nicht realistisch, einwilligungsbasiert vorzugehen. Fuchs
kritisiert eine „falsche Zentrierung“ auf die Einwilligung und ist
der Überzeugung, dass man in Zukunft verstärkt auf
„Opt-Out-Systeme“ setzen wird. Datenschutzbehörden dürften bei
dieser Entwicklung keine „Bremsklötze“ sein, sondern sollten hieran
gestaltend mitwirken. Der Gesetzgeber sei gefordert, den
„Paradigmenwechsel“ von der Einwilligung zu „Opt-Out-Systemen“
gesetzlich auszugestalten. Dass die DSGVO in zahlreichen
Rechtsakten als „unberührt“ bezeichnet wird, kann und darf nicht
das letzte Wort des Gesetzgebers sein. Bei seinem Amtsantritt als
oberster Datenschützer des Stadtstaates Hamburg war Thomas Fuchs
beeindruckt von dem Sachverstand und der Kompetenz der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Behörde. Für problematisch
erachtet es Fuchs jedoch, dass die Arbeit der Behörde ganz
überwiegend „beschwerdegetrieben“ ist und kaum dazu kommt, eigene
Schwerpunkte zu setzen. Thomas Fuchs hat sich eine Optimierung der
Prozesse zur Bearbeitung von Beschwerden vorgenommen durch
Digitalisierung und durch eine effizientere Nutzung der personellen
Ressourcen der Behörde. Gelungen ist dadurch eine proaktive
Untersuchung der Datenschutzkonformität von Abläufen bei
Maklerbüros in Hamburg. Informationsfreiheit und Transparenz werden
in Hamburg groß geschrieben. Thomas Fuchs berichtet über das
Transparenzregister, das es in Hamburg bereits seit einigen Jahren
gibt. Für „normale Verwaltungsvorgänge“ gilt weiter
Informationsfreiheit mit einer Abhilfequote der Hamburgischen
Behörde, die laut Fuchs bei 90 % liegt. Thomas Fuchs spricht über
die geplanten Reformen bei der Datenschutzkonferenz („DSK 2.0.“)
und bricht am Schluss eine Lanze für den Datenschutz im
öffentlichen Bereich. Das Datenschutzrecht ist nach Fuchs‘
Überzeugung zu sehr Wirtschaftsrecht geworden. Die behördliche
Datennutzung müsse jedoch auch weiterhin stark im Fokus der
Datenschutzaufsicht liegen. Der Schutz des Bürgers gegen staatliche
Übergriffe hält Fuchs für eine selbstverständliche Kernaufgabe
seiner Behörde.

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