Follow the Rechtsstaat Folge 66

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mit Prof. Kyrill Schwarz: Parteiverbote & Verfassungsschutz
32 Minuten

Beschreibung

vor 2 Monaten
„Die Selbstbehauptung des Verfassungsstaates – vom Umgang des
Grundgesetzes mit Verfassungsfeinden“. Dies ist der Titel eines
Vortrags, den der Würzburger Staatsrechtslehrer (und alte Bekannte
aus früheren PinG-Podcasts) Kyrill-Alexander Schwarz vor kurzer
Zeit hielt. Prof. Schwarz berichtet in diesem Podcast von dem
großen Interesse, das Studierende derzeit am Staatsrecht zeigen.
Sie möchten verstehen, wie sich der Staat gegen Extremisten wappnen
kann. Im ersten Teil des Podcasts (ab Minute 5:15) geht es um
Parteiverbote, um die Verbotsverfahren gegen die Sozialistische
Reichspartei (SRP) und die kommunistische KPD in den 1950er-Jahren
und um die beiden erfolglosen Versuche eines Verbots der
Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Derzeit wird viel
über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD diskutiert, das
man nach Auffassung von Schwarz nicht ausschließen sollte. Die
Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder haben die
Aufgabe, Extremisten zu beobachten und vor ihnen zu warnen. Schwarz
und Härting diskutieren (ab Minute 12:03) kritisch über die Rolle
und Funktion der Verfassungsschützer und ihre Befugnisse. Als nur
schwer kontrollierbarer Teil des Regierungsapparats können sie
instrumentalisiert werden, um gegen Oppositionelle vorzugehen. Dass
sich etwa der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow noch vor
10 Jahren dagegen wehren musste, als Bundestagsabgeordneter vom
Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet zu werden, erscheint aus
heutiger Sicht kaum noch vorstellbar. Im letzten Teil des Podcasts
geht es (ab Minute 23:13) um die „Resilienz“ des
Verfassungsstaates. Was ist von Vorschlägen zu halten, das
Bundesverfassungsgericht dadurch zu stärken, dass beispielsweise
das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit bei der Richterwahl im
Grundgesetz verankert und dadurch einer Änderung des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) durch einfache Mehrheit
entzogen wird?

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