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Versicherungsgeflüster-Podcast Archiv

323 Episoden
1 Minute
Fünf Jahre Versicherungsgeflüster! Wir sagen DANKE für 265 Episoden, für Eure Unterstützung und Eure Treue!

 

Im heutigen Zwiegeflüster unterhalten wir uns über das vergangene Jahr 2022, über Änderungen in 2023 und warum wird niemals "die Angstkeule schwingen". Außerdem geht es um die Herausforderung als Eltern und - wie immer - gibt es eine falsche Redewendung. Korrekt heißt es natürlich: "Aus der Mücke einen Elefanten machen."

 

Wir hören uns in 2023 in gewohnter Art wieder!

 

 

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Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Die Ausführungen, Inhalte und Auskünfte sind rechtlich unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für zwischenzeitliche Änderungen übernehmen die Autoren keine Gewähr. Ferner ersetzt der Inhalt keine qualifizierte Beratung und dient lediglich einer ersten Information.
1 Minute
Stimmen zur Prüfung des Renteneintrittsalters werden wieder laut.

Wir werden immer älter, beziehen also auch immer länger unsere Rente. Eigentlich eine gute Sache. Allerdings fehlt es an denjenigen, die in die gesetzliche Rente einzahlen.

Während aktuell auf 50 Rentner:innen nur 100 Beitragszahlende kommen, werde in 15 Jahren von 100 Zahlenden bereits 70 Renter:innen "versorgt" werden müssen.

Darum gibt es Forderungen, das Renteneintrittsalter zu erhöhen.

Wir haben uns einige Stimmen angehört und sprechen in dieser Episode über die Argumente, die dafür sprechen und die Probleme, die damit einhergehen.

 

 

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1 Minute
Die digitale Rentenübersicht wird Sommer 2023 in die erste Testphase gehen. Ab 2024 wird dann der Regelbetrieb eingeführt werden.

In dieser Rentenübersicht wird es eine Auflistung der gesetzlichen, der betrieblichen aber auch der privaten Vorsorge geben.

 

Trotz alles Skepsis, wie das Ganze umgesetzt wird, wie - neben der gesetzlichen Rentenansprüche - die Daten der anderen Rentenversicherungen dort übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt werden und wie umfangreich und aussagekräftig es werden wird, sind wir überzeugt, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist.

 

 

Hier geht´s zum FAQ der Deutschen Rentenversicherung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/TRIO_Gesetz/digitale_rentenuebersicht/digitale_rentenuebersicht_faq_liste.html

 

 

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1 Minute
Ab 2023 wird sich einiges bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ändern.

Es ist beschlossen worden, dass zu den kassenindividuellen Zusatzbeiträgen noch ein weiterer Zusatzbeitrag hinzukommt. Dieser beträgt 0,3 % und wird bei allen Kassen fällig.

Der reguläre und auch einheitliche Beitrag liegt in der GKV bei 14,6 % (inkl. Krankengeldanspruch), der durchschnittliche Zusatzbeitrag (Stand: 2022) beträgt 1,3 %. Plus die neu hinzukommenden 0,3 % liegt somit der komplette Beitragssatz bei 16,2 % vom Bruttolohn bei Angestellten bzw. Gewinn bei Selbständigen.

 

Auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird ab 01.01.2023 angehoben.

Sie steigt auf 59.850 Euro im Jahr. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag GKV-Beiträge berechnet werden. Verdienst Du mehr, musst Du auf den BBG übersteigenden Teil keine Beiträge mehr gezahlt werden. Die BBG ist also quasi ein "Kostendeckel".

 

Als Angestellte:r kannst Du 2023 übrigens erst mit einem Jahresgehalt ab 66.600 Euro in die Private Krankenversicherung wechseln. Diese Grenze ist die sog. Versicherungspflichtgrenze bzw. auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt. Verdienst Du unter dieser Grenze, bist Du versicherungspflichtig in der GKV.

 

 

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1 Minute
Gerade zu Beginn der Tätigkeit als Freelancer gibt es viele "Baustellen", die bei der Selbständigkeit beachtet werden müssen. Neben der Existenzgründung mit Businessplan, Umsatzsteuer und Finanzamt, gilt es auch, sich um die geschäftlichen Versicherungen zu kümmern.

Von der Berufshaftpflichtversicherung, der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über die Betriebshaftpflichtversicherung bis hin zur Cyber- und Rechtsschutzversicherung, verliert man schnell einmal den Überblick.

Damit Du zumindest die Grundlagen einmal selbst abwägen kannst als Freelancer, haben wir uns in dieser Episode einen Experten eines Spezialversicherers eingeladen, der sich den ganzen Tag mit genau diesen Themen beschäftigt.

Tobias "Tobi" Wenhart ist bei der Hiscox beschäftigt und war dort bereits Underwriter - also derjenige, der das letzte Wort über die Versicherbarkeit hatte. Heute ist er Director und leitet die Bereichen Marketing, Direct Business und Partnerships.

 

Tobi kann extrem anschaulich und leicht verständlich komplizierte Zusammenhänge erklären. Also genau das Richtige, um den Überblick wieder zu bekommen.

 

Viel Vergnügen mit diesem Interview!

 

 

Hier gibt es weitere Informationen: https://www.hiscox.de/business-versicherung/

 

 

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1 Minute
BGH hat entschieden

 

Eine Klausel zum Jahresentgelt der Bausparkasse BHW wurde vom Bundesgerichtshof für nichtig erklärt (vgl. Az. XI ZR 551/21).

Der vorsitzende Richter Christian Grüneberg sagte bei der Urteilsverkündung: "Die Bausparer werden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt."

Bereits im Jahr 2017 gab es ein ähnliches Urteil, jedoch ging es da um die jährliche Kontogebühr während der Darlehensphase. Im neuen Urteil geht es um die Ansparphase, also der Phase bevor der Bausparvertrag zuteilungsreif ist.

Expertenmeinungen werden laut, dass das Urteil noch weitreichende Folgen haben wird. Wie weit und welche anderen Bausparkassen eventuell betroffen sind, ist zur Zeit unserer Aufnahme noch nicht klar. Wir bleiben jedoch an dem Thema dran.

 

Aber nur weil eine Jahresgebühr (es handelt sich hierbei übrigens um 12 Euro in diesem Fall) für nichtig erklärt wurde, heißt es noch lange nicht, dass Bausparen grundsätzlich verkehrt ist.

 

Zum Thema Bausparen haben wir übrigens bereits eine weitere Episode aufgenommen. Im Interview mit Björn Licht erfährst Du das Für und Wider. Höre doch auch hier gerne einmal rein: https://versicherungsgefluester-podcast.de/folge239-bjoern-licht-vorstand-bausparkasse-mainz-bkm-renaissance-der-bausparer/

 

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1 Minute
Der Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist irreführend. Eigentlich sollte diese Versicherung "Zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit nur noch zur Hälfte ausführen können"-Versicherung heißen.

Da das aber ein sehr sperriger Name ist, bleibt es vermutlich weiterhin bei: Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Wichtig zu wissen ist, dass in einer BU immer der konkret - in gesunden Tagen - ausgeübte Job versichert ist. Solltest Du also eine BU haben und dort noch der Beruf, den Du zum Vertragsbeginn hattest, drinstehen, Du jetzt jedoch etwas (völlig) anderes machst, ist das völlig egal.

 

Ebenfalls irreführend für viele:

Die Ursache, wann jemand berufsunfähig wird, ist nicht daran geknüpft, dass dies während der Ausübung des Berufs (also während der Arbeitszeit) passiert sein muss.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist rund um die Uhr, 24/7, jeden Tag und weltweit gültig. Also auch während der Freizeit, im Urlaub und beim Schlafen.

 

 

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1 Minute
Alle Jahre wieder: Die Versicherer gehen in die Werbeoffensive zur Kfz-Versicherung.

Und dabei spielt immer ein Wort eine große Rolle - nämlich der Schadenfreiheitsrabatt. Manchmal ist auch von Schadenfreiheitsklasse die Rede. Und auch die Abkürzungen SF, SFR oder SFK tauch häufig auf.

Was genau ein Schadenfreiheitsrabatt ist, was die Zahl, die dahinter steht, bedeutet und warum ein SF nicht automatisch mit immer dem selben Prozentsatz einhergeht, besprechen wir in dieser Episode des Versicherungsgeflüster-Podcast.

 

Wusstest Du, dass es in der Teilkasko-Versicherung überhaupt keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt?

Wusstest Du, dass eine Sondereinstufung i. d. R. nicht auf eine andere Kfz-Versicherung übertragbar ist?

Wusstest Du, dass eine Rückstufung nach einem Schaden erst zur nächsten Versicherungsperiode wirksam wird und diese Rückstufung von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gehandhabt wird?

 

Viel Spaß beim "Aufschlauen"! :-)

 

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11 Minuten
Es ist ein Thema über das niemand gerne spricht und an das niemand gerne denkt. Dabei wird es uns alle früher oder - hoffentlich erst - später betreffen. Die Rede ist vom Tod.

In dieser Episode sprechen wir darüber, wie es nach einem Todesfall mit den bestehenden Versicherungen weitergeht und was die Hinterbliebenen machen können.

Auch hier gilt: Lieber vorher einmal alles vernünftig regeln und einen Haken an die Sache machen, als dass am Ende niemand weiß, was zu tun ist.

 

Für mehr Versicherungswissen und Einblicke in unsere Arbeit als Versicherungsmakler, folge uns gern auf Instagram:

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20 Minuten
In den meisten Fällen läuft alles "glatt" ab, wenn ein Versicherungsfall gemeldet wird und die Versicherung den Schaden zahlt. Da aber auch bei Versicherungen nur Menschen arbeiten, kann es dennoch einmal vorkommen, dass es Unstimmigkeiten gibt. Bevor Du jetzt direkt mit der Brechstange bewaffnet zum Rechtsanwalt rennst, geben wir in dieser Episode Handlungsanweisungen und Tipps, wie Du vorgehen kannst.

 

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1 Minute
Mit ganz viel Meinung und einfach aus dem Bauch heraus, sprechen wir über ein Thema, das in der Versicherungsbranche aktuell ist. Ein Zwiegespräch im Versicherungsgeflüster… das Zwiegeflüster.

 

Heute geht es um Prominente, die als Testimonials bzw. Werbegesichter von Versicherungsunternehmen engagiert werden.

Wir teilen unsere persönliche Meinung, holen den Salzstreuer für offenen Wunden raus und machen uns damit vielleicht nicht überall beliebt. Allerdings sind wir immer offen dafür, um uns eines Besseren belehren zu lassen.

Zudem freuen wir uns auf Euer Feedback über Instagram:

 

Basti: https://www.instagram.com/versicherungenmitkopf/

Patrick: https://www.instagram.com/wasistversicherung/

 

 

 

 

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1 Minute
Das sind die beliebtesten Krankenzusatzversicherungen

 

Die mit Abstand beliebteste Zusatzversicherung für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist die Zahnzusatzversicherung. Rund 70 Prozent derer, die eine Zusatzversicherung besitzen, haben diese abgeschlossen.

Zu diesem Ergebnis kommt die Studie zum Thema "Gesundheit und Vorsorge der abhängig Beschäftigten in Deutschland", die das Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag der Gothaer durchgeführt hat.

Interessant ist auch, dass rund 35 Prozent aller GKV-Versicherten mindestens eine Zusatzversicherung besitzen.

Welche Versicherungen auf den weiteren Plätzen zu finden sind, erfährst Du in dieser Episode des Versicherungsgeflüster Podcast.

 

Theoretisch könntest Du auch direkt in der Quelle (https://presse.gothaer.de/pressreleases/gothaer-studie-das-sind-die-beliebtesten-krankenzusatzversicherungen-3205323) nachlesen. Dann würdest Du jedoch unsere Meinung dazu nicht hören.

 

Viel Spaß wünschen

Bastian und Patrick

 

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Im August 2022 wurden 2.500 Personen in einer Studie der LV 1871 und Civey befragt.

Herausgekommen ist, dass gerade junge Menschen fast gänzlich auf eine professionelle Beratung bei dem Thema Finanzen verzichten.

Wir sprechen in diesem Zwiegeflüster über die Ursachen und sind auf Eure Meinungen und Einschätzungen gespannt!

 

Schreibt und gerne via Instagram eine Nachricht und erzählt, warum Ihr auf eine Beratung bei diesem Thema verzichtet oder, warum Ihr ohne eine Beratung niemals selbst etwas abschließen würdet.

 

Wir freuen uns auf Eure PNs.

 

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1 Minute
So kannst Du Deine Rentenversicherungen zu 100 % von der Steuer absetzen.

Eigentlich sollten Rentenversicherungsbeiträge erst stufenweise in voller Höhe steuerlich absetzbar gemacht werden.

 Die Regierung hat jetzt jedoch beschlossen, diese Absetzbarkeit ab dem Jahr 2023 bereits zu 100 % zu ermöglichen.

Dazu zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Aber auch Beiträge - und jetzt wird es interessant - für Basisrentenverträge (also die sog. „Rürup“-Renten).

Hast Du z.B. ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 50.000 Euro, liegt Dein Grenzsteuersatz um die 30 %.

Durch die Sonderausgaben mindert sich Deine Steuerlast.

 

Oder einfacher ausgedrückt:

Wenn Du 1.000 Euro in eine Rürup-Rente sparst, bekommst Du 30 %, also 300 Euro vom Staat zurück bzw. musst 300 Euro weniger Steuern zahlen.

 

Der Vollständigkeit halber muss jedoch noch erwähnt werden, dass es hier Höchstgrenzen bei den Beiträgen gibt und bei der Rentenzahlung ggf. auch Steuer fällig wird.

 

Auf der Seite der Bundesregierung erfährst Du mehr:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/rentenbeitraege-2125026

 

 

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"Du kommst hier nicht rein!" - Diesen Satz haben wir vermutlich alle schon einmal gehört, als wir abends in einen Club wollten. Einige haben das leider auch schon bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gehört.

Aber warum ist das so? Gehen die Türsteher der Versicherung hierbei willkürlich vor, weil ihnen das Outfit oder die Schuhe nicht passen?

Das ist bei Weitem nicht so!

Die Türsteher - die bei der Versicherung Risikoprüfer:innen heißen - schützen mit diesen Aussagen das Kollektiv der bereits Versicherten.

Um den Hintergrund dieser Entscheidungen etwas zu verbildlichen, gucken wir uns doch einmal an, was eine Versicherung ist....

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