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  4. Rentenversicherung zu 100 % von der Steuer absetzen
So kannst Du Deine Rentenversicherungen zu 100 % von der Steuer
absetzen.

Eigentlich sollten Rentenversicherungsbeiträge erst stufenweise
in voller Höhe steuerlich absetzbar gemacht werden.

 Die Regierung hat jetzt jedoch beschlossen, diese
Absetzbarkeit ab dem Jahr 2023 bereits zu 100 % zu ermöglichen.

Dazu zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, der
landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufsständischen
Versorgungseinrichtungen. Aber auch Beiträge - und jetzt wird es
interessant - für Basisrentenverträge (also die sog.
„Rürup“-Renten).

Hast Du z.B. ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 50.000 Euro,
liegt Dein Grenzsteuersatz um die 30 %.

Durch die Sonderausgaben mindert sich Deine Steuerlast.

 

Oder einfacher ausgedrückt:

Wenn Du 1.000 Euro in eine Rürup-Rente sparst, bekommst Du 30 %,
also 300 Euro vom Staat zurück bzw. musst 300 Euro weniger
Steuern zahlen.

 

Der Vollständigkeit halber muss jedoch noch erwähnt werden, dass
es hier Höchstgrenzen bei den Beiträgen gibt und bei der
Rentenzahlung ggf. auch Steuer fällig wird.

 

Auf der Seite der Bundesregierung erfährst Du mehr:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/rentenbeitraege-2125026

 

 

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