Bausparkasse muss Gebühren zurückzahlen

Bausparkasse muss Gebühren zurückzahlen

BGH-Urteil zum Jahresentgelt
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Ausgezeichnet mit dem Bildungspreis der Deutschen Versicherungswirtschaft

Beschreibung

vor 1 Jahr

BGH hat entschieden


 


Eine Klausel zum Jahresentgelt der Bausparkasse BHW wurde vom
Bundesgerichtshof für nichtig erklärt (vgl. Az. XI ZR 551/21).


Der vorsitzende Richter Christian Grüneberg sagte bei der
Urteilsverkündung: "Die Bausparer werden entgegen den Geboten von
Treu und Glauben unangemessen benachteiligt."


Bereits im Jahr 2017 gab es ein ähnliches Urteil, jedoch ging es
da um die jährliche Kontogebühr während der Darlehensphase. Im
neuen Urteil geht es um die Ansparphase, also der Phase bevor der
Bausparvertrag zuteilungsreif ist.


Expertenmeinungen werden laut, dass das Urteil noch weitreichende
Folgen haben wird. Wie weit und welche anderen Bausparkassen
eventuell betroffen sind, ist zur Zeit unserer Aufnahme noch
nicht klar. Wir bleiben jedoch an dem Thema dran.


 


Aber nur weil eine Jahresgebühr (es handelt sich hierbei übrigens
um 12 Euro in diesem Fall) für nichtig erklärt wurde, heißt es
noch lange nicht, dass Bausparen grundsätzlich verkehrt ist.


 


Zum Thema Bausparen haben wir übrigens bereits eine weitere
Episode aufgenommen. Im Interview mit Björn Licht erfährst Du das
Für und Wider. Höre doch auch hier gerne einmal rein:
https://versicherungsgefluester-podcast.de/folge239-bjoern-licht-vorstand-bausparkasse-mainz-bkm-renaissance-der-bausparer/


 


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