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  4. GKV wird ab 2023 teurer - so kannst Du in der Krankenversicherung sparen
Ab 2023 wird sich einiges bei den gesetzlichen Krankenkassen
(GKV) ändern.

Es ist beschlossen worden, dass zu den kassenindividuellen
Zusatzbeiträgen noch ein weiterer Zusatzbeitrag hinzukommt.
Dieser beträgt 0,3 % und wird bei allen Kassen fällig.

Der reguläre und auch einheitliche Beitrag liegt in der GKV bei
14,6 % (inkl. Krankengeldanspruch), der durchschnittliche
Zusatzbeitrag (Stand: 2022) beträgt 1,3 %. Plus die neu
hinzukommenden 0,3 % liegt somit der komplette Beitragssatz bei
16,2 % vom Bruttolohn bei Angestellten bzw. Gewinn bei
Selbständigen.

 

Auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird ab 01.01.2023
angehoben.

Sie steigt auf 59.850 Euro im Jahr. Das bedeutet, dass bis zu
diesem Betrag GKV-Beiträge berechnet werden. Verdienst Du mehr,
musst Du auf den BBG übersteigenden Teil keine Beiträge mehr
gezahlt werden. Die BBG ist also quasi ein "Kostendeckel".

 

Als Angestellte:r kannst Du 2023 übrigens erst mit einem
Jahresgehalt ab 66.600 Euro in die Private Krankenversicherung
wechseln. Diese Grenze ist die sog. Versicherungspflichtgrenze
bzw. auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt. Verdienst Du
unter dieser Grenze, bist Du versicherungspflichtig in der GKV.

 

 

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