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  4. Irreführung: Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist irreführend.
Eigentlich sollte diese Versicherung "Zuletzt ausgeübte
berufliche Tätigkeit nur noch zur Hälfte ausführen
können"-Versicherung heißen.

Da das aber ein sehr sperriger Name ist, bleibt es vermutlich
weiterhin bei: Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Wichtig zu wissen ist, dass in einer BU immer der konkret - in
gesunden Tagen - ausgeübte Job versichert ist. Solltest Du also
eine BU haben und dort noch der Beruf, den Du zum Vertragsbeginn
hattest, drinstehen, Du jetzt jedoch etwas (völlig) anderes
machst, ist das völlig egal.

 

Ebenfalls irreführend für viele:

Die Ursache, wann jemand berufsunfähig wird, ist nicht daran
geknüpft, dass dies während der Ausübung des Berufs (also während
der Arbeitszeit) passiert sein muss.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist rund um die Uhr, 24/7,
jeden Tag und weltweit gültig. Also auch während der Freizeit, im
Urlaub und beim Schlafen.

 

 

--

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„Irreführung: Berufsunfähigkeitsversicherung“

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