Criminal Compliance Podcast Archiv
334 Episoden
5 Minuten
In dieser Folge gibt Dr. Christian Rosinus ein Update zu den jüngsten gesetzgeberischen Entwicklungen im Bereich des Steuerstrafrechts. Konkret geht es um das Jahressteuergesetz 2020, mit dem der Gesetzgeber die besonders praxisrelevanten Vorschriften zu Verjährung und Einziehung von Taterträgen in Fällen der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall signifikant verschärft hat. Außerdem wirft Dr. Christian Rosinus einen Blick auf den vieldiskutierten Entwurf eines Gesetzes zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung. Sollte der Entwurf in seiner jetzigen Fassung Gesetz werden, könnte auf Unternehmen und Führungskräfte eine deutliche Ausweitung der Strafbarkeitsrisiken im Bereich bandenmäßiger Steuerhinterziehung zukommen. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
22 Minuten
Compliance ist ein Thema für Unternehmen jeder Größenordnung. Gleichzeitig steigen mit der Unternehmensgröße die personellen und finanziellen Ressourcen, die für die Implementierung eines effektiven Compliance-Management-Systems zur Verfügung stehen. Das muss aber nicht bedeuten, dass Mittelständler und Familienunternehmen im Compliance-Bereich zwingend im Nachteil sind. Gerade Familienunternehmen können hier von ihrer besonderen Struktur und engen persönlichen Bindung profitieren. Das gilt ganz besonders für das wichtige Compliance-Instrument des Tone from the Top. Wo der Unternehmer mit seinem Namen für die Kultur und Integrität des Unternehmens steht, bekommt das Thema Leitbildfunktion ganz neue Bedeutung. Nicht zuletzt mit dem geplanten Verbandssanktionengesetz wird sich der Stellenwert von Compliance weiter erhöhen. Auch Compliance-Zertifizierungen spielen in der Unternehmenspraxis eine immer größere Rolle. Aber was bedeutet das für die Compliance-Praxis in Familienunternehmen und mittelständischen Einheiten? Dr. Christian Rosinus bespricht mit Prof. Dr. Stefan Behringer, vor welchen Herausforderungen Familienunternehmen beim Thema Compliance stehen können, welche Compliance-Instrumente sich besonders bewährt haben und wie eine effektive Compliance-Praxis in kleinen Einheiten gelingen kann. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Prof. Dr. Stefan Behringer leitet das Competence Center Controlling am IFZ Institut für Finanzdienstleistungen Zug an der Hochschule Luzern. Er hat Betriebswirtschaftslehre in Köln und Kopenhagen studiert. Anschließend war er 10 Jahre lang in den Bereichen Controlling und Corporate Governance bei der Deutschen Post AG und der Olympus Europa GmbH tätig. Behringer ist Chefredakteur der ZRFC (Zeitschrift Risk, Fraud, Compliance) und Autor zahlreicher Bücher und Aufsätze aus den Gebieten Corporate Governance, Unternehmensbewertung, Controlling und Compliance. Prof. Dr. Stefan Behringer ist erreichbar unter stefan.behringer@hslu.ch oder +41412282216. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
11 Minuten
Der deutsche Gesetzgeber hat 2019 die EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie umgesetzt. Heute gilt das Geschäftsgeheimnisgesetz, welches das Unternehmen besser schützen soll, aber auch vor neue Herausforderungen stellt. So ist nun erstmals gesetzlich definiert, was ein Geschäftsgeheimnis überhaupt ist – aber was heißt das für die Compliance-Praxis? Und wo besteht Handlungsbedarf für Unternehmen, um vom GeschGehG geschützt zu werden? Der Straftatbestand des § 23 GeschGehG ersetzt dabei die Altregelungen des UWG. Mit dem Verbandssanktionengesetz am Horizont dürfte die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen in Zukunft deutlich folgenschwerer werden. Dr. Christian Rosinus gibt in dieser Folge einen Überblick zu den wichtigsten Fragen, die das GeschGehG löst oder weiterhin aufwirft. Dabei ist ebenfalls Thema, für welche Handhabung sich der deutsche Gesetzgeber in einigen Spannungsfeldern, wie z. B. dem Whistle-Blowing, entschieden hat.
25 Minuten
Digitale Ermittlungstechniken sind aus internen Untersuchungen und Ermittlungsverfahren kaum mehr wegzudenken. Gerade im unternehmerischen Kontext sind interne Untersuchungen häufig mit der Auswertung großer Datenmengen im Terrabyte-Bereich verbunden. In diesen Fällen spielen Computerforensik und e-Discovery eine zentrale Rolle bei der Aufklärung des Sachverhalts. Für Unternehmen und Untersuchungsführer stellt sich die Aufgabe, mit den wachsenden technischen Anforderungen Schritt zu halten. Gleichzeitig nimmt die Bedeutung des Einsatzes digitaler Ermittlungstechniken durch die zunehmende Verwendung von Videokonferenzsystemen, digitalen Kollaborationstools und verschlüsselten Messengerdiensten im beruflichen Zusammenhang stetig zu. Dr. Christian Rosinus bespricht mit Renato Fazzone, wie eine forensische Datenauswertung bei internen Untersuchungen in der Praxis aussehen kann und worauf Unternehmen achten sollten, um im Compliance-Bereich gut aufgestellt zu sein. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Renato Fazzone ist Senior Managing Director bei der FTI Consulting Deutschland GmbH. Er leitet dort den Unternehmensbereich Technologie. Seit Anfang der 2000er Jahre ist Renato Fazzone nach seinem Studium der Wirtschaftsinformatik ausschließlich im Technologieumfeld tätig und konnte seither umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse sowohl in der strategischen IT Beratung als auch in der Ausführung von Sonderuntersuchungen unter der Anwendung von speziellen Soft- und Hardwareprodukten sammeln. Renato Fazzone ist erreichbar unter renato.fazzone@fticonsulting.com oder +49211540747340. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
8 Minuten
Die COVID-19-Pandemie hält die Wirtschaft auch 2021 weiter in Atem. Insbesondere diejenigen Unternehmen, denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht, müssen im Blick behalten, ob und gegebenenfalls wann sie insolvenzrechtlich zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet sind; nicht zuletzt um eigene Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken zu vermeiden. Zwar hat der Gesetzgeber als Teil seines Maßnahmenpakets im März 2020 eine weitreichende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei pandemiebedingter Insolvenzreife beschlossen, diese Aussetzung gilt jedoch nicht (mehr) uneingeschränkt. Es muss daher genau geprüft werden, ob ein Insolvenzantrag zu stellen ist und welche Fristen für die Antragstellung im konkreten Einzelfall gelten. Hieraus kann ein strafrechtliches Problem werden, denn wer den Insolvenzantrag trotz Antragspflicht nicht oder verspätet stellt, riskiert unter Umständen eine Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung. Dr. Christian Rosinus gibt in dieser Folge einen Überblick, wann ein Strafbarkeitsrisiko wegen Insolvenzverschleppung besteht und worauf Führungskräfte krisengeplagter Unternehmen aktuell achten sollten. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
3 Minuten
2020 war ein außergewöhnliches und turbulentes Jahr, auch für uns beim Criminal Compliance Podcast. Wir möchten die erste Folge des Podcasts im neuen Jahr nutzen, um Danke zu sagen: Danke an unsere Hörerinnen und Hörer, Abonnentinnen und Abonnenten, Interviewgäste und Unterstützer sowie das gesamte Produktionsteam. Wir wünschen ein glückliches, erfolgreiches und gesundes neues Jahr und freuen uns auf viele spannende Interviews und Themen in 2021! https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
10 Minuten
Weihnachten steht vor der Tür und wir haben einen besonderen Überraschungsgast im Criminal Compliance Podcast. Er ist notorisch öffentlichkeitsscheu und zu dieser Jahreszeit vielbeschäftigt, aber in dieser Folge steht er Rede und Antwort: der Weihnachtsmann! Dr. Christian Rosinus hat beim Marktführer in Sachen Bescherung nachgefragt: Wie sieht die Compliance-Organisation des größten Geschenkelieferanten der Welt aus? Wie hält es der Weihnachtsmann mit dem Thema Datenschutz bei all den Wunschzetteln, die er bekommt? Und bilden er und das Christkind eigentlich ein Geschenkekartell? https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
23 Minuten
Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus steigt und mit ihr die Belastung für das Gesundheitssystem. In der Tagespresse häufen sich die Meldungen und Berichterstattungen zum Thema Triage. Für Ärzte und Pflegepersonal geht es im Ernstfall nicht nur um ein ethisches Problem, sondern auch um ein rechtliches. Ursprünglich wurde das Triage-Modell für den militärischen Bereich und die Katastrophenmedizin entwickelt. Im Kern geht es um die Frage, wer zu behandeln ist, wenn die Behandlungsmöglichkeiten nicht für alle Patienten ausreichen. Sollte sich die Lage auf den Intensivstationen weiter zuspitzen, könnten auch hierzulande Ärzte und Pflegepersonal vor dem Problem stehen, entscheiden zu müssen, wen sie behandeln. Dr. Christian Rosinus diskutiert mit Prof. Dr. Michael Tsambikakis das Thema Triage aus dem Blickwinkel des Strafrechts und welche Fragen sich für Ärzte und Pflegepersonal in dieser Situation stellen können. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Prof. Dr. Michael Tsambikakis ist Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Tsambikakis & Partner mit Standorten in Köln, Frankfurt, Stuttgart und Berlin. Prof. Dr. Tsambikakis berät Mandantinnen und Mandanten im Bereich des Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrechts. Er ist Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Passau und Autor zahlreicher Fachbücher und Veröffentlichungen. Prof. Dr. Tsambikakis ist erreichbar unter tsambikakis@tsambikakis.com oder +492213377230. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
26 Minuten
In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast spricht Dr. Christian Rosinus mit Dr. Maximilian Wellner, Head of Group Compliance & Legal der Greiner AG zum Thema "Compliance in einem internationalen Konzern - am Beispiel der Greiner Gruppe". Die Greiner Gruppe ist ein deutsch-österreichisches Familienunternehmen mit Sitz in Kremsmünster, das weltweit zu den größten Herstellern und Verarbeitern von Kunst- und Schaumstoff gehört. Dr. Wellner schildert seinen Werdegang zum Head of Group Compliance & Legal der Greiner AG und erläutert die internationalen Compliance-Strukturen in der Greiner Gruppe. Es geht auch darum, wie die Aufgaben zwischen der Rechts- und Compliance-Abteilung verteilt sind und welche besonderen Herausforderungen gerade auch in Zeiten von Covid 19 für die Compliance-Abteilung existieren. Dr. Wellner gibt zudem unter anderem wertvolle Einblicke, wie eine Zertifizierung und eine Risikoanalyse sinnvoll und effizient durchgeführt werden können. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Maximilian Wellner ist Head of Group Compliance & Legal bei der Greiner AG mit den Schwerpunkten Compliance, Datenschutz und M&A. Seine langjährige Erfahrung in Anwaltskanzleien und Industriebetrieben im In- und Ausland gibt er als best Service an interne und externe Stakeholder weiter. Gemeinsam mit seinem internationalen Team begleitet er Entscheidungsprozesse maßgeblich, um Unternehmensziele bestmöglich zu erreichen. Herr Dr. Wellner ist erreichbar unter maximilian.wellner@greiner.com https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
21 Minuten
In der heutigen Sonderfolge des Criminal Compliance Podcasts stellen die Vorstandsmitglieder Dr. Alexander Paradissis, Dr. Ricarda Schelzke und Dr. Christian Rosinus die Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV) vor. WisteV ist ein gemeinnütziger bundesweit tätiger Verein, der sich insbesondere die Förderung der Wissenschaft und Lehre sowie den praktischen Austausch auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts und der angrenzenden Rechts- und Tätigkeitsgebiete zum Ziel gesetzt hat. WisteV wendet sich dabei nicht nur an Juristen, sondern insbesondere auch an Betriebswirte und sonstige Personen, die ein Interesse am Wirtschaftsstrafrecht haben. Sie erfahren in dieser Folge insbesondere wie die Idee von WisteV entstanden ist, was WisteV als Verein ausmacht und mit welchen Wettbewerben und Veranstaltungen WisteV interessierte Menschen fördert. Falls Ihr Interesse geweckt wurde, bietet sich die Gelegenheit den Verein an seiner kommenden beliebten Neujahrstagung im Januar 2021 besser kennenzulernen. Die Veranstaltung findet als Online-Konferenz statt. Anmelden können Sie sich unter: https://wistev.de/2020/10/28/15-01-2021-wistev-wistra-neujahrstagung-2021-online-konferenz/ WisteV ist erreichbar unter www.wistev.de, das Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinbarung unter https://wi-j.com/ Dr. Schelzke ist erreichbar unter schelzke@wistev.de Dr. Paradissis ist erreichbar unter paradissis@wistev.de Dr. Rosinus ist erreichbar unter rosinus@wistev.de
23 Minuten
Das Thema dieser Folge des Criminal Compliance Podcast ist „Richtig gefragt, rechtlich korrekt - Gute Interviewtechnik bei internen Untersuchungen“. Dr. Christian Rosinus spricht mit Birgit Galley darüber, welche Grundsätze und Techniken Interviewer bei Internen Untersuchungen anwenden sollten, damit ein gutes Interview gelingt. Die beiden diskutieren, welche Auswirkungen falsch gestellte Fragen auf die objektive Wahrheitsfindung haben können, wie Fragen formuliert werden müssen, um die Antwort des Interviewpartners nicht suggestiv zu beeinflussen und somit ungewollt zu verfälschen. Das Thema der Interviewtechnik wird sowohl für unternehmensinterne als auch für externe Ermittler vor dem Hintergrund des in Kürze anstehenden Verbandssanktionengesetzes immer relevanter. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Birgit Galley ist seit Anfang der 1990er Jahre als Betrugsermittlerin (Certified Fraud Examiner) auf dem Gebiet der Korruptionsprüfung tätig. Als Geschäftsführerin der Forensic Management GmbH betreut sie Unternehmen verschiedener Branchen sowohl in der repressiven Aufbereitung eingetretener Schadensfälle als auch in der präventiven Beratung zum Aufbau geeigneter Compliance-Strukturen. In ihrer Funktion als Direktorin der School GRC und School CIFoS | Institut für Kriminalistik an der Steinbeis-Hochschule Berlin ist sie verantwortlich für staatlich anerkannte Ausbildungen. Ihre Lehrschwerpunkte liegen in der Korruptionsbekämpfung, der Durchführung unternehmens-eigener Ermittlungen sowie in Interview- und Befragungstrainings. Frau Galley ist erreichbar unter bgalley@school-grc.de und Tel.: +4930275817480. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
50 Minuten
Das heutige Thema des Criminal Compliance Podcast ist das Bußgeldverfahren im Datenschutzrecht. Dr. Christian Rosinus diskutiert mit Interviewpartner Tim Wybitul die Kriterien des Datenschutzkatalogs und gibt einen Überblick über das Bußgeldverfahren und die Sanktionspraxis. Dabei wird auch auf das kürzlich ergangene Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 29 OWi 1/20 LG) eigegangen. Die Entscheidung, in der das Landgericht ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von ursprünglich 9,55 Mio. Euro auf 900.000 Euro herabsetzte, hat in der Praxis Aufsehen erregt. Daneben werden weitere Themen aufgegriffen, wie der Datenschutz bei internen Untersuchungen und Schadensersatz wegen DSGVO-Verstößen. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Tim Wybitul ist ein führender Datenschutzanwalt und Partner bei Latham & Watkins. Er berät deutsche und globale Unternehmen in komplexen Datenschutzfragen. Er vertritt Mandanten in Datenschutzstreitigkeiten vor Gericht und mit Behörden, bei internen Untersuchungen und in anderen datenschutzrechtlichen Auseinandersetzungen. Herr Wybitul wird regelmäßig von führenden juristischen Publikationen empfohlen, darunter Chambers und JUVE. Herr Wybitul ist erreichbar unter Tim.Wybitul@lw.com und 069 60626000. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
33 Minuten
Das heutige Thema des Criminal Compliance Podcasts ist die Zukunft der Unternehmensverteidigung nach dem Regierungsentwurf des Verbandssanktionengesetzes. Interviewpartner Dr. Daniel Travers beleuchtet mit Dr. Christian Rosinus, welche neue und spannende Dynamik das Ermittlungsverfahren durch dieses Gesetz bereit hält. Das neue Verbandssanktionengesetz wird dabei vor allem für Unternehmensverteidiger von höchster Wichtigkeit sein. In einem Parforceritt durch den Gesetzesentwurf arbeiten Dr. Travers und Dr. Rosinus die Ziele eines Unternehmensverteidigers im Sanktionsverfahren heraus und wie sich diese von denen der Individualverteidigung unterscheiden. Brisant sind insbesondere die Auswirkungen des baldigen Gesetzes auf den Ablauf von Internal Investigations und die damit verbundenen Nachteile, die den betroffenen Unternehmen drohen können. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Daniel Travers ist als Wirtschaftsstrafverteidiger bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Düsseldorf tätig. Seine Expertise liegt in der umfassenden gerichtlichen und außergerichtlichen Verteidigung von Unternehmen und Individualpersonen in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren. Branchenmagazine empfehlen Dr. Travers regelmäßig für Wirtschaftsstrafrecht (JUVE 2020/2021), Steuerstrafrecht (Handelsblatt 2020), Compliance (Wirtschaftswoche 2020) und interne Untersuchungen (The Legal 500 EMEA 2020). Er ist Fachanwalt für Strafrecht und Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Potsdam. Dr. Travers ist erreichbar unter daniel.travers@freshfields.com und +49 211 4979-310 https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
9 Minuten
In Teil 3 unserer Reihe „Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten“ beschäftigen wir uns mit dem Adhäsionsverfahren, bei dem Sie als Geschädigter die Möglichkeit haben, Ihre vermögensrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren durchzusetzen. Mit dem Adhäsionsverfahren bietet Ihnen als Geschädigte die Möglichkeit, diese Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, Ihnen dabei aber einen eigenen Zivilprozess ersparen. Ähnlich wie als Nebenkläger (hierzu mehr in der Folge vom 6. November 2020), stehen Ihnen als Adhäsionskläger eigene Rechte im Strafprozess zu. Im Strafverfahren kommt Ihnen dabei insbesondere der Amtsermittlunsgrundsatz zugute: Anders als im Zivilprozess, wirkt das Strafgericht hier aktiv auf die Aufklärung des Geschehens hin. Die Entscheidung, Ihr Recht im Adhäsionsverfahren geltend zu machen, sollte in jedem Fall aber wohl überlegt sein, da es auch Nachteile gegenüber der Erhebung einer Zivilklage geben kann. Dr. Christian Rosinus bespricht die Voraussetzungen, Vor- und Nachteile des Adhäsionsverfahrens und gibt einen Einblick in den praktischen Ablauf eines Adhäsionsverfahrens. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
10 Minuten
In Teil 2 unserer Reihe „Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten“ beschäftigen wir uns mit der Nebenklage, bei der Sie als Geschädigter die Möglichkeit der aktiven Beteiligung am Strafverfahren haben. Während Sie als Geschädigter üblicherweise auf die eher passive Rolle als Zeuge im Verfahren beschränkt sind, nehmen Sie als Nebenkläger „aus erster Reihe“ am Verfahren teil. Hinzu kommen wichtige Verfahrensrechte wie Akteneinsichts- oder Fragerechte und eine eigene Rechtsmittelbefugnis. Im besten Fall können Sie Einfluss auf Verlauf und Ergebnis des Strafverfahrens nehmen. Für Unternehmen kann die Verfahrensbeteiligung per Nebenklage ein wichtiger Schritt sein, insbesondere um ihre Sicht der Dinge ins Verfahren einzubringen und Reputationsschäden vorzubeugen oder zu mindern. Auch vor dem Hintergrund weiterer zivilrechtlicher oder arbeitsrechtlicher Verfahren, die Sie in diesem Kontext führen oder noch führen möchten, kann die Nebenklage sinnvolles Instrument zur Durchsetzung der Unternehmensinteressen sein. Dr. Christian Rosinus bespricht die Voraussetzungen und Vorteile der Nebenklage und gibt einen Einblick in den praktischen Ablauf der Verfahrensbeteiligung per Nebenklage. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/