Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten Teil 3: Das Adhäsionsverfahren

Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten Teil 3: Das Adhäsionsverfahren

9 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
In Teil 3 unserer Reihe „Das Unternehmen als Geschädigter von
Wirtschaftsstraftaten“ beschäftigen wir uns mit dem
Adhäsionsverfahren, bei dem Sie als Geschädigter die Möglichkeit
haben, Ihre vermögensrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren
durchzusetzen. Mit dem Adhäsionsverfahren bietet Ihnen als
Geschädigte die Möglichkeit, diese Ansprüche gerichtlich
durchzusetzen, Ihnen dabei aber einen eigenen Zivilprozess
ersparen. Ähnlich wie als Nebenkläger (hierzu mehr in der Folge vom
6. November 2020), stehen Ihnen als Adhäsionskläger eigene Rechte
im Strafprozess zu. Im Strafverfahren kommt Ihnen dabei
insbesondere der Amtsermittlunsgrundsatz zugute: Anders als im
Zivilprozess, wirkt das Strafgericht hier aktiv auf die Aufklärung
des Geschehens hin. Die Entscheidung, Ihr Recht im
Adhäsionsverfahren geltend zu machen, sollte in jedem Fall aber
wohl überlegt sein, da es auch Nachteile gegenüber der Erhebung
einer Zivilklage geben kann. Dr. Christian Rosinus bespricht die
Voraussetzungen, Vor- und Nachteile des Adhäsionsverfahrens und
gibt einen Einblick in den praktischen Ablauf eines
Adhäsionsverfahrens. https://rosinus-on-air.com/
https://rosinus-partner.com/

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