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Beschreibung
vor 5 Jahren
Der deutsche Gesetzgeber hat 2019 die
EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie umgesetzt. Heute gilt das
Geschäftsgeheimnisgesetz, welches das Unternehmen besser schützen
soll, aber auch vor neue Herausforderungen stellt. So ist nun
erstmals gesetzlich definiert, was ein Geschäftsgeheimnis überhaupt
ist – aber was heißt das für die Compliance-Praxis? Und wo besteht
Handlungsbedarf für Unternehmen, um vom GeschGehG geschützt zu
werden? Der Straftatbestand des § 23 GeschGehG ersetzt dabei die
Altregelungen des UWG. Mit dem Verbandssanktionengesetz am Horizont
dürfte die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen in Zukunft deutlich
folgenschwerer werden. Dr. Christian Rosinus gibt in dieser Folge
einen Überblick zu den wichtigsten Fragen, die das GeschGehG löst
oder weiterhin aufwirft. Dabei ist ebenfalls Thema, für welche
Handhabung sich der deutsche Gesetzgeber in einigen
Spannungsfeldern, wie z. B. dem Whistle-Blowing, entschieden hat.
EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie umgesetzt. Heute gilt das
Geschäftsgeheimnisgesetz, welches das Unternehmen besser schützen
soll, aber auch vor neue Herausforderungen stellt. So ist nun
erstmals gesetzlich definiert, was ein Geschäftsgeheimnis überhaupt
ist – aber was heißt das für die Compliance-Praxis? Und wo besteht
Handlungsbedarf für Unternehmen, um vom GeschGehG geschützt zu
werden? Der Straftatbestand des § 23 GeschGehG ersetzt dabei die
Altregelungen des UWG. Mit dem Verbandssanktionengesetz am Horizont
dürfte die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen in Zukunft deutlich
folgenschwerer werden. Dr. Christian Rosinus gibt in dieser Folge
einen Überblick zu den wichtigsten Fragen, die das GeschGehG löst
oder weiterhin aufwirft. Dabei ist ebenfalls Thema, für welche
Handhabung sich der deutsche Gesetzgeber in einigen
Spannungsfeldern, wie z. B. dem Whistle-Blowing, entschieden hat.
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