Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten Teil 2: Die Nebenklage aus Sicht der Praxis

Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten Teil 2: Die Nebenklage aus Sicht der Praxis

10 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
In Teil 2 unserer Reihe „Das Unternehmen als Geschädigter von
Wirtschaftsstraftaten“ beschäftigen wir uns mit der Nebenklage, bei
der Sie als Geschädigter die Möglichkeit der aktiven Beteiligung am
Strafverfahren haben. Während Sie als Geschädigter üblicherweise
auf die eher passive Rolle als Zeuge im Verfahren beschränkt sind,
nehmen Sie als Nebenkläger „aus erster Reihe“ am Verfahren teil.
Hinzu kommen wichtige Verfahrensrechte wie Akteneinsichts- oder
Fragerechte und eine eigene Rechtsmittelbefugnis. Im besten Fall
können Sie Einfluss auf Verlauf und Ergebnis des Strafverfahrens
nehmen. Für Unternehmen kann die Verfahrensbeteiligung per
Nebenklage ein wichtiger Schritt sein, insbesondere um ihre Sicht
der Dinge ins Verfahren einzubringen und Reputationsschäden
vorzubeugen oder zu mindern. Auch vor dem Hintergrund weiterer
zivilrechtlicher oder arbeitsrechtlicher Verfahren, die Sie in
diesem Kontext führen oder noch führen möchten, kann die Nebenklage
sinnvolles Instrument zur Durchsetzung der Unternehmensinteressen
sein. Dr. Christian Rosinus bespricht die Voraussetzungen und
Vorteile der Nebenklage und gibt einen Einblick in den praktischen
Ablauf der Verfahrensbeteiligung per Nebenklage.
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