Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung Archiv
37 Episoden
6 Minuten
Das Thema mit einem Mietwagen nach einem Unfall ist ein Klassiker. Bei nahezu keiner Schadensposition sind die Haftpflichtversicherungen so streitlustig und unnachgiebig, wie bei den Mietwagen. Dabei kommen immer wieder die gleichen Fragen auf, weshalb ich heute noch meinen Beitrag worauf Sie bei der Anmietung eines Ersatzwagens achten sollten ein bisschen ergänze:
Was darf er kosten, wie lange darf ich anmieten, was muss ich sonst noch wissen und beachten?
Klicken Sie auf Mietwagen nach Unfall, wenn Sie den Beitrag nachlesen wollen.
Was darf er kosten, wie lange darf ich anmieten, was muss ich sonst noch wissen und beachten?
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2 Minuten
Ich mache Urlaubspause bis 01.08.2017. Schicken Sie mir doch gerne Themenvorschläge /-wünsche per E-Mail an helzel@vr-n.eu.
5 Minuten
OLG Bamberg macht Schluß mit dem Kürzungswahn der Huk-Coburg Versicherung bei den Sachverständigenkosten. Das Urteil des OLG Bamberg sowie das vorinstanzliche Urteil des LG Coburg können Sie nachlesen unter captain-huk.de. Hier finden Sie auch einen Kommentar meines Kollegen Rechtsanwalt Werner Dory, der dieses sensationelle Urteil erstritten und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt hat.
6 Minuten
Wann gibt es eine Wertminderung bei einem Vorschaden und wann scheidet eine zweite Wertminderung definitiv aus. Wie Sie die Wertminderung ermitteln lassen und worauf Sie den Gutachter unbedingt hinweisen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Zum nachlesen gibt es den Beitrag auf unfall-anwalt-nürnberg.de.
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5 Minuten
Darf die Haftpflichtversicherung das Unfallfahrzeug nachbesichtigend, obwohl bereits ein Gutachten vorliegt und der Schaden von Ihrem Gutachter schon geschätzt wurde.
13 Minuten
Im zweiten Teil der 11 größten Kürzungslügen der Versicherer geht es um die Kürzungen bei der Wertminderung, Kosten für die Reparaturbestätigung, Abschleppkosten, Kosten für die Probefahrt, unfallbedingte Reinigungskosten und den Kostenvoranschlag.
Den Beitrag finden Sie auch zum nachlesen auf meinem Blog unfall-anwalt-nürnberg.de
Den Beitrag finden Sie auch zum nachlesen auf meinem Blog unfall-anwalt-nürnberg.de
9 Minuten
Wenn Sie glauben, daß Ihnen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall alles erstattet wird, was Ihnen zusteht, dann muss ich Sie enttäuschen. Die Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen, die mittlerweile - bedingt durch die derzeitige Zinspolitik des Herrn Draghi - nahezu kein Geld mehr verdienen. Früher konnten die Verluste der Kfz-Sparte noch durch Einnahmen in anderen Versicherungssparten aufgefangen werden. Diese Zeiten sind erst einmal vorbei. Also muß das Geld dadurch verdient werden, daß bei der Schadensregulierung die Daumenschrauben angezogen werden und Geld eingespart wird. Dabei sind die Kürzungslügen der Versicherungen so geschickt, daß Sie am Ende auch noch glauben, Sie hätten unberechtigte Forderungen gestellt.
Mit diesem Artikel möchte ich Sie wieder auf den richtigen Weg führen und Ihnen Mut machen, für Ihre Ansprüche zu kämpfen.
Mit diesem Artikel möchte ich Sie wieder auf den richtigen Weg führen und Ihnen Mut machen, für Ihre Ansprüche zu kämpfen.
5 Minuten
Aktuell kürzen viele Versicherungen die Verbringungskosten bei einer Reparaturrechnung und zahlen nur einen Teil von dem, was in der Rechnung steht. Akzeptieren Sie die Kürzungen nicht einfach, denn es ist Ihr Geld, auf das Sie am Ende verzichten. Den Artikel zu dieser Folge finden Sie auf meinem Unfall-Blog.
6 Minuten
Nach einem Verkehrsunfall drängt die Zeit. Wenn das Auto nicht mehr fahrbereit ist, muss schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden. Das Interesse der Versicherung, das Geld noch ein wenig zurückzuhalten steht gegen die Interessen des Unfallgeschädigten auf eine schnelle Reparatur und der Werkstatt auf eine schnelle Bezahlung.
Welche Möglichkeiten Sie haben, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wenn Sie Unterstützung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht brauchen, nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Welche Möglichkeiten Sie haben, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wenn Sie Unterstützung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht brauchen, nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
7 Minuten
Sie wollen wissen,
welche Fehler Sie nach einem Verkehrsunfall unbedingt vermeiden sollten?
warum es ein Kardinalfehler ist, sich nach einem Unfall sofort an die Kfz Versicherung des Unfallgegners zu wenden? und
wie Sie bei der Schadensregulierung am besten vorgehen?
Dann hören Sie sich diese Podcastfolge an oder lesen meinen Artikel.
welche Fehler Sie nach einem Verkehrsunfall unbedingt vermeiden sollten?
warum es ein Kardinalfehler ist, sich nach einem Unfall sofort an die Kfz Versicherung des Unfallgegners zu wenden? und
wie Sie bei der Schadensregulierung am besten vorgehen?
Dann hören Sie sich diese Podcastfolge an oder lesen meinen Artikel.
10 Minuten
Wie lange darf sich die Versicherung Zeit lassen, bis sie den Schadensersatz bezahlen muss? 2, 4 oder doch 6 Wochen? Wann können nächste Schritte gegen die Versicherung eingeleitet werden, um Druck auszuüben und die Versicherung zu einer Zahlung zu bewegen?
Den ausführlichen Artikel hierzu finden Sie auf http://unfall-anwalt-nürnberg.de
Den ausführlichen Artikel hierzu finden Sie auf http://unfall-anwalt-nürnberg.de
6 Minuten
Heute geht es um ein ganz brisantes und zur Zeit sehr aktuelles Thema, nämlich um die Reparaturrechnung und die Frage, ob
Früher haben die Haftpflichtversicherungen nur gekürzt, wenn nach Gutachten abgerechnet wurde. Mittlerweile häufen sich die Kürzungen aber auch dann, wenn der Schaden repariert wurde und eine Reparaturrechnung vorliegt. Das hat einen ganz einfachen Grund. Wegen der derzeitigen Zinspolitik steht den Versicherungen das Wasser bis zum Hals, da die Einnahmen drastisch gesunken sind. Also muss das Geld anders verdient werden. Und das geht, in dem man bei den Schadensersatzzahlungen die Daumenschraube anlegt.
Darf die Versicherung die Rechnung einfach kürzen?
Einfache und klare Antwort - nein sie darf nicht.
Würde die Versicherung die Reparatur selbst in die Hand nehmen, könnte sie zu Ihnen auch nicht sagen, wir zahlen aber nur einen Teil davon.
Das Gutachten ist die Grundlage für die Reparatur
Im Gutachten wird der Reparaturweg kalkuliert, der für eine ordnungsgemäße Instandsetzung des Fahrzeugs erforderlich ist. Das Gutachten gibt also die „Fahrtrichtung“ für die Werkstatt vor, wie repariert werden muss. Hält sich die Werkstatt bei der Reparatur an das Gutachten, muss die Versicherung die Reparaturkosten auch vollständig erstatten.
Rechnungsprüfung steht der Versicherung nicht zu
Hierzu gibt es auch ganz klare Vorgaben aus der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof sagt, dass die Versicherung auch dann zahlen muss, wenn die Werkstatt bei der Reparatur Mist gebaut hat und etwas berechnet, was nicht im Gutachten steht.
Der Bundesgerichtshof nennt das das Werkstattrisiko, das vom Schädiger zu tragen ist. Sie als geschädigter Laie dürfen sich auf Fachleute verlassen. Sie haben ein Gutachten und geben Ihr Auto in der Werkstatt zur Reparatur ab. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie kaum noch eine Möglichkeit, auf die Reparatur Einfluss zu nehmen. Wenn hier etwas schief läuft, ist das doch nicht Ihre Schuld.
Die Versicherung darf nicht einfach hergehen und Rechnungsprüfer spielen.
Warum kürzt die Versicherungen trotzdem?
Früher haben die Haftpflichtversicherungen nur gekürzt, wenn nach Gutachten abgerechnet wurde. Mittlerweile häufen sich die Kürzungen aber auch dann, wenn der Schaden repariert wurde und eine Reparaturrechnung vorliegt. Das hat einen ganz einfachen Grund. Wegen der derzeitigen Zinspolitik steht den Versicherungen das Wasser bis zum Hals, da die Einnahmen drastisch gesunken sind. Also muss das Geld anders verdient werden. Und das geht, in dem man bei den Schadensersatzzahlungen die Daumenschraube anlegt.
Darf die Versicherung die Rechnung einfach kürzen?
Einfache und klare Antwort - nein sie darf nicht.
Würde die Versicherung die Reparatur selbst in die Hand nehmen, könnte sie zu Ihnen auch nicht sagen, wir zahlen aber nur einen Teil davon.
Das Gutachten ist die Grundlage für die Reparatur
Im Gutachten wird der Reparaturweg kalkuliert, der für eine ordnungsgemäße Instandsetzung des Fahrzeugs erforderlich ist. Das Gutachten gibt also die „Fahrtrichtung“ für die Werkstatt vor, wie repariert werden muss. Hält sich die Werkstatt bei der Reparatur an das Gutachten, muss die Versicherung die Reparaturkosten auch vollständig erstatten.
Rechnungsprüfung steht der Versicherung nicht zu
Hierzu gibt es auch ganz klare Vorgaben aus der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof sagt, dass die Versicherung auch dann zahlen muss, wenn die Werkstatt bei der Reparatur Mist gebaut hat und etwas berechnet, was nicht im Gutachten steht.
Der Bundesgerichtshof nennt das das Werkstattrisiko, das vom Schädiger zu tragen ist. Sie als geschädigter Laie dürfen sich auf Fachleute verlassen. Sie haben ein Gutachten und geben Ihr Auto in der Werkstatt zur Reparatur ab. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie kaum noch eine Möglichkeit, auf die Reparatur Einfluss zu nehmen. Wenn hier etwas schief läuft, ist das doch nicht Ihre Schuld.
Die Versicherung darf nicht einfach hergehen und Rechnungsprüfer spielen.
Warum kürzt die Versicherungen trotzdem?
9 Minuten
Wussten Sie, dass die Kosten für einen Rechtsanwalt bei der Unfallregulierung auch eine Schadenposition ist, die von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet werden muss? Die Versicherungen haben selbstverständlich kein Interesse daran, Sie darüber zu informieren, weil es sich dann schlechter kürzt. Wenn Sie als Unfallgeschädigter einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragen kommt unterm Strich mehr für Sie raus. Das will die Assekuranz natürlich ganz gerne vermeiden. Jeder unwissende Geschädigte ist für die Versicherung mehr Geld wert.
Anwaltskosten zahlt die Versicherung
Damit Sie aber auf Augenhöhe einer Versicherung gegenübertreten können, dürfen Sie auf Kosten der Versicherung einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen, der Ihnen die Schadensregulierung abnimmt und Sie gegenüber der Versicherung vertritt. Sie haben es auf der Gegenseite mit geschulten Spezialisten zu tun, die Ihnen selbst ein Pferd als Schwein verkaufen können, so glaubwürdig klingt das alles, was Ihnen die Versicherung erzählt. Damit Sie am Ende aber auch ein Pferd kaufen, ergreifen Sie doch die Chance und lassen sich ebenfalls von einem Spezialisten vertreten - und das auch noch auf Kosten der Versicherung.
Sie haben immer das Recht auf Unterstützung durch einen Rechtsanwalt
Vor Jahren hieß es noch, dass Sie erst einen Anwalt beauftragen dürfen, wenn sich die Schadensregulierung als kompliziert erweist. Wenn Sie also die Hilfe durch einen Anwalt für erforderlich halten durften.
Das gilt mittlerweile nicht mehr.
Denn es gibt keine einfach gelagerten Verkehrsunfälle mehr. Diese Zeiten sind vorbei. Selbst bei ganz klarer Haftung, müssen Sie immer mit Einwänden der Versicherung zur Schadenshöhe rechnen. In nahezu jedem Unfall gibt es Kürzungen bei den Sachverständigenkosten, bei der Wertminderung, den Reparaturkosten, beim Restwert, beim Wiederbeschaffungswert, den Abschleppkosten, den Mietwagenkosten und den Verbringungskosten.
Die Fälle, in denen die Versicherung zu 100% das bezahlt, was als Schaden beziffert wurde, können Sie mittlerweile an einer Hand abzählen. Und deshalb sagt der Gesetzgeber, dass Ihnen ein Rechtsanwalt zusteht, der Sie gegenüber der Versicherung vertritt. Egal, ob der Fall sich anfangs als einfach erweist.
Dass mittlerweile auch nahezu alle Gerichte zugunsten der Unfallgeschädigten urteilen, haben sich die Haupflichtversicherungen durch ihren Kürzungswahn selbst zu zuschreiben.
Auch Fuhrparks und Firmen dürfen Anwalt beauftragen
Das geht mittlerweile sogar so weit, dass sich auch geschäftlich gewandte Personen, Firmen, sogar Fuhrparks, Leasinggesellschaften oder Autovermietungen anwaltliche Unterstützung nehmen dürfen, weil die Kürzungen überhand nehmen und sich viele - die nicht juristisch geschult sind - gar nicht mehr auskennen können, welche Kürzung seine Berechtigung hat. Das gilt allerdings auch zum Teil bei Kollegen sogar Richtern, die nicht ständig im Verkehrsrecht bzw. Unfallgeschäft tätig sind. Die Anzahl der Urteile, welche zum Teil höchst unterschiedlich ausfallen, nehmen Überhand. Wer nicht ständig auf dem Laufenden bleibt, verliert schnell den Überblick.
Die Höhe richtet sich nach dem Auftragswert
Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Auftragswert. Beauftragen Sie Ihren Rechtsanwalt damit, bei der Versicherung die Reparaturkosten, den Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten und die Kostenpauschale durchzusetzen, ist die Gesamtsumme der Auftragswert. Daraus entstehen die Anwaltskosten. Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einem Standardfall mit durchschnittlichem Aufwand steht Ihrem Rechtsanwalt dann eine 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer zu.
Anwaltskosten zahlt die Versicherung
Damit Sie aber auf Augenhöhe einer Versicherung gegenübertreten können, dürfen Sie auf Kosten der Versicherung einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen, der Ihnen die Schadensregulierung abnimmt und Sie gegenüber der Versicherung vertritt. Sie haben es auf der Gegenseite mit geschulten Spezialisten zu tun, die Ihnen selbst ein Pferd als Schwein verkaufen können, so glaubwürdig klingt das alles, was Ihnen die Versicherung erzählt. Damit Sie am Ende aber auch ein Pferd kaufen, ergreifen Sie doch die Chance und lassen sich ebenfalls von einem Spezialisten vertreten - und das auch noch auf Kosten der Versicherung.
Sie haben immer das Recht auf Unterstützung durch einen Rechtsanwalt
Vor Jahren hieß es noch, dass Sie erst einen Anwalt beauftragen dürfen, wenn sich die Schadensregulierung als kompliziert erweist. Wenn Sie also die Hilfe durch einen Anwalt für erforderlich halten durften.
Das gilt mittlerweile nicht mehr.
Denn es gibt keine einfach gelagerten Verkehrsunfälle mehr. Diese Zeiten sind vorbei. Selbst bei ganz klarer Haftung, müssen Sie immer mit Einwänden der Versicherung zur Schadenshöhe rechnen. In nahezu jedem Unfall gibt es Kürzungen bei den Sachverständigenkosten, bei der Wertminderung, den Reparaturkosten, beim Restwert, beim Wiederbeschaffungswert, den Abschleppkosten, den Mietwagenkosten und den Verbringungskosten.
Die Fälle, in denen die Versicherung zu 100% das bezahlt, was als Schaden beziffert wurde, können Sie mittlerweile an einer Hand abzählen. Und deshalb sagt der Gesetzgeber, dass Ihnen ein Rechtsanwalt zusteht, der Sie gegenüber der Versicherung vertritt. Egal, ob der Fall sich anfangs als einfach erweist.
Dass mittlerweile auch nahezu alle Gerichte zugunsten der Unfallgeschädigten urteilen, haben sich die Haupflichtversicherungen durch ihren Kürzungswahn selbst zu zuschreiben.
Auch Fuhrparks und Firmen dürfen Anwalt beauftragen
Das geht mittlerweile sogar so weit, dass sich auch geschäftlich gewandte Personen, Firmen, sogar Fuhrparks, Leasinggesellschaften oder Autovermietungen anwaltliche Unterstützung nehmen dürfen, weil die Kürzungen überhand nehmen und sich viele - die nicht juristisch geschult sind - gar nicht mehr auskennen können, welche Kürzung seine Berechtigung hat. Das gilt allerdings auch zum Teil bei Kollegen sogar Richtern, die nicht ständig im Verkehrsrecht bzw. Unfallgeschäft tätig sind. Die Anzahl der Urteile, welche zum Teil höchst unterschiedlich ausfallen, nehmen Überhand. Wer nicht ständig auf dem Laufenden bleibt, verliert schnell den Überblick.
Die Höhe richtet sich nach dem Auftragswert
Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Auftragswert. Beauftragen Sie Ihren Rechtsanwalt damit, bei der Versicherung die Reparaturkosten, den Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten und die Kostenpauschale durchzusetzen, ist die Gesamtsumme der Auftragswert. Daraus entstehen die Anwaltskosten. Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einem Standardfall mit durchschnittlichem Aufwand steht Ihrem Rechtsanwalt dann eine 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer zu.
10 Minuten
Meine Rechtsschutzversicherung habe ich gekündigt, die hat mich ohnehin nur Geld gekostet.
Gebraucht habe ich sie ohnehin nie.
So oder so ähnlich sind oft die Antworten meiner Mandanten auf die Frage, ob sie rechtsschutzversichert sind.
Ja, eine Rechtsschutzversicherung kostet Geld.
Warum ich bin der Meinung bin, dass die Rechtsschutzversicherung eine der wenigen Versicherungen ist, die man wirklich haben muss, erläutere ich Ihnen in diesem Beitrag.
Das hat auch nichts damit zu tun, dass durch die Deckung einer Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten mehr oder weniger gesichert sind. Vielmehr geht es darum, dass man in Lebensbereichen, die finanziell ein unkalkulierbares Risiko darstellen, generell eine Absicherung durch eine Versicherung haben sollte. Das gilt für die Haftpflichtversicherung, aber auch für die Rechtsschutz.
Auch ich habe früher die Meinung vertreten, dass die nicht unbedingt erforderlich ist. Vor allem für mich als Juristin habe ich anfangs keine Notwendigkeit gesehen – ich könnte mich ja im Zweifel vor Gericht selbst vertreten.
Mittlerweile hat mir mein Arbeitsalltag allerdings die Augen geöffnet, warum eine Rechtsschutzversicherung unverzichtbar ist.
1. Sie haben eine Absicherung der außergerichtlichen und vor allem gerichtlichen Streitigkeiten.
Wenn Sie die Unterstützung durch einen Anwalt brauchen, kostet der Geld. In Unfallsachen wird der Anwalt - bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall - von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.
In dem Fall brauchen Sie also normalerweise keine Rechtsschutzversicherung.
Allerdings zah
Gebraucht habe ich sie ohnehin nie.
So oder so ähnlich sind oft die Antworten meiner Mandanten auf die Frage, ob sie rechtsschutzversichert sind.
Ja, eine Rechtsschutzversicherung kostet Geld.
Warum ich bin der Meinung bin, dass die Rechtsschutzversicherung eine der wenigen Versicherungen ist, die man wirklich haben muss, erläutere ich Ihnen in diesem Beitrag.
Das hat auch nichts damit zu tun, dass durch die Deckung einer Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten mehr oder weniger gesichert sind. Vielmehr geht es darum, dass man in Lebensbereichen, die finanziell ein unkalkulierbares Risiko darstellen, generell eine Absicherung durch eine Versicherung haben sollte. Das gilt für die Haftpflichtversicherung, aber auch für die Rechtsschutz.
Auch ich habe früher die Meinung vertreten, dass die nicht unbedingt erforderlich ist. Vor allem für mich als Juristin habe ich anfangs keine Notwendigkeit gesehen – ich könnte mich ja im Zweifel vor Gericht selbst vertreten.
Mittlerweile hat mir mein Arbeitsalltag allerdings die Augen geöffnet, warum eine Rechtsschutzversicherung unverzichtbar ist.
1. Sie haben eine Absicherung der außergerichtlichen und vor allem gerichtlichen Streitigkeiten.
Wenn Sie die Unterstützung durch einen Anwalt brauchen, kostet der Geld. In Unfallsachen wird der Anwalt - bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall - von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.
In dem Fall brauchen Sie also normalerweise keine Rechtsschutzversicherung.
Allerdings zah
8 Minuten
Der Restwert des Autos ist ebenfalls eine beliebte Stellschraube, an der die Versicherungen gerne drehen, um bei der Schadensregulierung Geld einzusparen. Dabei schrecken die Versicherer auch nicht zurück, gegenüber Ihnen als Unfallopfer Unwahrheiten zu verbreiten, die rechtlich gar nicht haltbar sind.
Zur Not lassen es die Versicherungen auch gerne auf eine Klage ankommen. Dann wird eben erst einmal so lange wie möglich abgewartet, um zu sehen, wie weit Sie gehen würden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, schreckt vor einem Gerichtsverfahren dann doch - leider - eher zurück.
Leider deshalb, weil Sie auf Geld verzichten, das Ihnen zusteht. Nur weil die Versicherung rechtswidrig kürzt.
Wer sich doch traut zu klagen, kann dann beobachten, dass die Versicherung kneift, wenn sie die Klage auf den Tisch bekommt. Dann wird plötzlich gezahlt.
Das gilt zwar nicht in allen Fällen.
Es ist aber doch sehr oft zu beobachten, dass die Zahlungswilligkeit steigt, je aussichtsloser das Gerichtsverfahren für die Versicherung ist. Dann zeigt sich auf einmal die Bereitschaft, den tatsächlichen Restwert, der Ihnen zusteht, zu regulieren.
Damit Sie bei der Schadensregulierung wissen, worauf Sie achten sollten und welche Lügen der Versicherungen Sie nicht akzeptieren sollten, habe ich Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Beauftragen Sie einen eigenen Gutachter
Damit Sie überhaupt wissen, wie hoch der Restwert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall ist, benötigen Sie ein Gutachten. In diesem Fall reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus, denn der macht keine Angaben zur Höhe Restwertes. Der Kostenvoranschlag kalkuliert lediglich die möglichen Reparaturkosten.
Sie brauchen auf jeden Fall einen Sachverständigen, der Ihnen ein Unfallgutachten erstellt.
Der Gutachter holt im Falle des wirtschaftlichen Totalschadens Restwertangebote von Anbietern aus dem Umkreis ein. Im Gutachten sollten wenigstens 3 Anbieter genannt sein.
Greifen Sie vor allem auf einen eigenen Gutachter zurück.
Denn lassen Sie das Fahrzeug von einem Gutachter schätzen den die Versicherung beauftragt hat, ist davon auszugehen, dass das Restwertangebot
a) nicht vom örtlich relevanten Markt kommt,
b) der Rest
Zur Not lassen es die Versicherungen auch gerne auf eine Klage ankommen. Dann wird eben erst einmal so lange wie möglich abgewartet, um zu sehen, wie weit Sie gehen würden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, schreckt vor einem Gerichtsverfahren dann doch - leider - eher zurück.
Leider deshalb, weil Sie auf Geld verzichten, das Ihnen zusteht. Nur weil die Versicherung rechtswidrig kürzt.
Wer sich doch traut zu klagen, kann dann beobachten, dass die Versicherung kneift, wenn sie die Klage auf den Tisch bekommt. Dann wird plötzlich gezahlt.
Das gilt zwar nicht in allen Fällen.
Es ist aber doch sehr oft zu beobachten, dass die Zahlungswilligkeit steigt, je aussichtsloser das Gerichtsverfahren für die Versicherung ist. Dann zeigt sich auf einmal die Bereitschaft, den tatsächlichen Restwert, der Ihnen zusteht, zu regulieren.
Damit Sie bei der Schadensregulierung wissen, worauf Sie achten sollten und welche Lügen der Versicherungen Sie nicht akzeptieren sollten, habe ich Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Beauftragen Sie einen eigenen Gutachter
Damit Sie überhaupt wissen, wie hoch der Restwert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall ist, benötigen Sie ein Gutachten. In diesem Fall reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus, denn der macht keine Angaben zur Höhe Restwertes. Der Kostenvoranschlag kalkuliert lediglich die möglichen Reparaturkosten.
Sie brauchen auf jeden Fall einen Sachverständigen, der Ihnen ein Unfallgutachten erstellt.
Der Gutachter holt im Falle des wirtschaftlichen Totalschadens Restwertangebote von Anbietern aus dem Umkreis ein. Im Gutachten sollten wenigstens 3 Anbieter genannt sein.
Greifen Sie vor allem auf einen eigenen Gutachter zurück.
Denn lassen Sie das Fahrzeug von einem Gutachter schätzen den die Versicherung beauftragt hat, ist davon auszugehen, dass das Restwertangebot
a) nicht vom örtlich relevanten Markt kommt,
b) der Rest
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Der Podcast zum Haftpflichtschaden nach einem Verkehrsunfall