VRN008 - Wie Sie den Restwert vom Auto richtig durchsetzen
8 Minuten
Podcast
Podcaster
Der Podcast zum Haftpflichtschaden nach einem Verkehrsunfall
Beschreibung
vor 9 Jahren
Der Restwert des Autos ist ebenfalls eine beliebte Stellschraube,
an der die Versicherungen gerne drehen, um bei der
Schadensregulierung Geld einzusparen. Dabei schrecken die
Versicherer auch nicht zurück, gegenüber Ihnen als Unfallopfer
Unwahrheiten zu verbreiten, die rechtlich gar nicht haltbar sind.
Zur Not lassen es die Versicherungen auch gerne auf eine Klage
ankommen. Dann wird eben erst einmal so lange wie möglich
abgewartet, um zu sehen, wie weit Sie gehen würden, um Ihre
Ansprüche durchzusetzen. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat,
schreckt vor einem Gerichtsverfahren dann doch - leider - eher
zurück.
Leider deshalb, weil Sie auf Geld verzichten, das Ihnen zusteht.
Nur weil die Versicherung rechtswidrig kürzt.
Wer sich doch traut zu klagen, kann dann beobachten, dass die
Versicherung kneift, wenn sie die Klage auf den Tisch bekommt.
Dann wird plötzlich gezahlt.
Das gilt zwar nicht in allen Fällen.
Es ist aber doch sehr oft zu beobachten, dass die
Zahlungswilligkeit steigt, je aussichtsloser das
Gerichtsverfahren für die Versicherung ist. Dann zeigt sich auf
einmal die Bereitschaft, den tatsächlichen Restwert, der Ihnen
zusteht, zu regulieren.
Damit Sie bei der Schadensregulierung wissen, worauf Sie achten
sollten und welche Lügen der Versicherungen Sie nicht akzeptieren
sollten, habe ich Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Beauftragen Sie einen eigenen Gutachter
Damit Sie überhaupt wissen, wie hoch der Restwert Ihres Fahrzeugs
nach dem Unfall ist, benötigen Sie ein Gutachten. In diesem Fall
reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus, denn der macht keine
Angaben zur Höhe Restwertes. Der Kostenvoranschlag kalkuliert
lediglich die möglichen Reparaturkosten.
Sie brauchen auf jeden Fall einen Sachverständigen, der Ihnen ein
Unfallgutachten erstellt.
Der Gutachter holt im Falle des wirtschaftlichen
Totalschadens Restwertangebote von Anbietern aus dem Umkreis
ein. Im Gutachten sollten wenigstens 3 Anbieter genannt
sein.
Greifen Sie vor allem auf einen eigenen Gutachter zurück.
Denn lassen Sie das Fahrzeug von einem Gutachter schätzen den die
Versicherung beauftragt hat, ist davon auszugehen, dass das
Restwertangebot
a) nicht vom örtlich relevanten Markt kommt,
b) der Rest
Weitere Episoden
4 Minuten
vor 6 Jahren
9 Minuten
vor 6 Jahren
11 Minuten
vor 6 Jahren
4 Minuten
vor 7 Jahren
7 Minuten
vor 7 Jahren
In Podcasts werben
Kommentare (0)