VRN008 - Wie Sie den Restwert vom Auto richtig durchsetzen

VRN008 - Wie Sie den Restwert vom Auto richtig durchsetzen

8 Minuten
Podcast
Podcaster

Beschreibung

vor 7 Jahren

Der Restwert des Autos ist ebenfalls eine beliebte Stellschraube,
an der die Versicherungen gerne drehen, um bei der
Schadensregulierung Geld einzusparen. Dabei schrecken die
Versicherer auch nicht zurück, gegenüber Ihnen als Unfallopfer
Unwahrheiten zu verbreiten, die rechtlich gar nicht haltbar sind.





Zur Not lassen es die Versicherungen auch gerne auf eine Klage
ankommen. Dann wird eben erst einmal so lange wie möglich
abgewartet, um zu sehen, wie weit Sie gehen würden, um Ihre
Ansprüche durchzusetzen. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat,
schreckt vor einem Gerichtsverfahren dann doch - leider - eher
zurück.





Leider deshalb, weil Sie auf Geld verzichten, das Ihnen zusteht.
Nur weil die Versicherung rechtswidrig kürzt.  





Wer sich doch traut zu klagen, kann dann beobachten, dass die
Versicherung kneift, wenn sie die Klage auf den Tisch bekommt.
Dann wird plötzlich gezahlt.





Das gilt zwar nicht in allen Fällen.





Es ist aber doch sehr oft zu beobachten, dass die
Zahlungswilligkeit steigt, je aussichtsloser das
Gerichtsverfahren für die Versicherung ist. Dann zeigt sich auf
einmal die Bereitschaft, den tatsächlichen Restwert, der Ihnen
zusteht, zu regulieren.





Damit Sie bei der Schadensregulierung wissen, worauf Sie achten
sollten und welche Lügen der Versicherungen Sie nicht akzeptieren
sollten, habe ich Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst.






Beauftragen Sie einen eigenen Gutachter

Damit Sie überhaupt wissen, wie hoch der Restwert Ihres Fahrzeugs
nach dem Unfall ist, benötigen Sie ein Gutachten. In diesem Fall
reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus, denn der macht keine
Angaben zur Höhe Restwertes. Der Kostenvoranschlag kalkuliert
lediglich die möglichen Reparaturkosten.





Sie brauchen auf jeden Fall einen Sachverständigen, der Ihnen ein
Unfallgutachten erstellt.





Der Gutachter holt im Falle des wirtschaftlichen
Totalschadens Restwertangebote von Anbietern aus dem Umkreis
ein. Im Gutachten sollten wenigstens 3 Anbieter genannt
sein. 





Greifen Sie vor allem auf einen eigenen Gutachter zurück.





Denn lassen Sie das Fahrzeug von einem Gutachter schätzen den die
Versicherung beauftragt hat, ist davon auszugehen, dass das
Restwertangebot





a) nicht vom örtlich relevanten Markt kommt,


b) der Restwert wesentlich höher ist, als bei einem selbst
beauftragten Gutachter.





Das kann Ihnen relativ egal sein, wenn Sie das Fahrzeug
tatsächlich verkaufen wollen.





Haben Sie aber vor, Ihr Auto zu behalten, weil es noch gefahren
werden kann, verlieren Sie unter Umständen einige hundert Euro,
wenn Sie die Schätzung dem Gutachter der Versicherung überlassen.






Restwert laut Gutachten von der Versicherung fordern




Sobald Sie das Gutachten erhalten haben, reichen Sie es bei der
Versicherung ein und fordern die Versicherung auf, die Beträge zu
regulieren, die im Gutachten genannt sind. Wollen oder müssen Sie
Ihr Auto verkaufen, können Sie dies auf der Basis des Restwerts
im Gutachten machen. Sie müssen nicht abwarten, bis die
Versicherung sich bei Ihnen gemeldet hat.





Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Ihr Auto an den Händler
verkaufen, der das höchste Restwertangebot gemacht hat. Die
Versicherung muss nur auf Basis dieses Angebots regulieren. Wenn
Sie weniger für Ihr Auto bekommen als im Gutachten steht, muss
die Versicherung Ihnen diese Differenz nicht erstatten. Auf dem
Schaden bleiben Sie dann sitzen.





Können Sie dagegen einen besseren Preis rausholen, müssen Sie das
der Versicherung nicht mitteilen.






Ist das Angebot der Versicherung verbindlich

Sie werden damit rechnen müssen, dass die Versicherung ein
anderes Restwertangebot eingeholt und Ihnen entweder in einem
separaten Schreiben oder mit der ersten Abrechnung schicken wird.





Dabei kommt es zu den abenteuerlichsten Angeboten, die in der
Regel nie vom örtlich relevanten Markt stammen, teilweise sogar
aus dem europäischen Ausland kommen und über Restwertbörsen
eingeholt wurden, zu denen Sie selbst niemals Zugang hätten.





Dieses Angebot sollten Sie auf jeden Fall dann beachten, wenn Sie
Ihr Auto noch haben.





Sie wollen Ihr Auto verkaufen, haben es aber noch, wenn das
Restwertangebot der Versicherung eingeht. In einem solchen Fall
vertritt auch der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 01.06.2016,
VI ZR 316/09) die Auffassung, dass Sie verpflichtet sind, das
Angebot der Versicherung aus der Restwertbörse anzunehmen.









Ich will mein Fahrzeug verkaufen, muss ich auf ein
Restwertangebot der Versicherung warten?

Wenn Sie nach Erhalt des Gutachtens Ihr Auto zum Restwert
verkauft wollen, den der Gutachter kalkuliert hat, müssen Sie
nicht erst eine Antwort bzw. ein Angebot der Versicherung
abwarten.  





Sollte die Versicherung dann behaupten, Sie hätten darauf warten
müssen, bis Ihnen ein Restwertangebot vorgelegt wurde, ist das
gelogen. Zwar gab es zu diesem Thema einmal eine
Ausreißerentscheidung des OLG Köln vom 16.07.2012, 13 U 80/12
 die völlig konträr zur BGH-Meinung und der restlichen
Rechtsprechung in Deutschland verlief. Mittlerweile haben aber
auch die Kölner Richter auf den richtigen Weg zurück gefunden und
diese Rechtsprechung revidiert (LG Köln, Urteil vom 08.10.2014,
13 S 31/14). 





Es ist allein Ihre Entscheidung, wann Sie den PKW verkaufen. Die
Versicherung darf Ihnen keine eine Vorschriften machen, wann, an
wen und zu welchem Preis Sie Ihr Auto verkaufen. Diese Meinung
wird vom Bundesgerichtshof schon seit Jahrzehnten vertreten (BGH
NJW 1993, 1849).





Wird dann weiterhin auf dem Restwertangebot beharrt und die
Versicherung weigert sich, den Restwert Ihres Gutachters
abzurechnen, sollten Sie dies unter keinen Umständen akzeptieren
und zur Not auch Klage einreichen.








Zusammengefasst sollten Sie beachten:


- beauftragen Sie am besten einen Gutachter Ihrer Wahl


- wenn Sie das Gutachten haben, können Sie Ihr Auto zum Restwert
im Gutachten verkaufen


- liegt Ihnen schon vor dem Verkauf des Autos ein höheres Angebot
der Versicherung vor, nehmen Sie dieses an, auch wenn es nicht
vom örtlichen Markt stammt,


- wenn Sie Ihr Auto behalten, muss die Versicherung bei der
Abrechnung den Restwert aus Ihrem Gutachten zugrunde legen.



Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: