VRN009 - Eine Rechtsschutzversicherung sollte wirklich jeder haben!

VRN009 - Eine Rechtsschutzversicherung sollte wirklich jeder haben!

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Beschreibung

vor 7 Jahren




Meine Rechtsschutzversicherung habe ich gekündigt, die hat mich
ohnehin nur Geld gekostet.


Gebraucht habe ich sie ohnehin nie.









So oder so ähnlich sind oft die Antworten meiner Mandanten auf
die Frage, ob sie rechtsschutzversichert sind.






Ja, eine Rechtsschutzversicherung kostet Geld.


Warum ich bin der Meinung bin, dass die Rechtsschutzversicherung
eine der wenigen Versicherungen ist, die man wirklich haben muss,
erläutere ich Ihnen in diesem Beitrag.





Das hat auch nichts damit zu tun, dass durch die Deckung einer
Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten mehr oder weniger
gesichert sind. Vielmehr geht es darum, dass man in
Lebensbereichen, die finanziell ein unkalkulierbares Risiko
darstellen, generell eine Absicherung durch eine Versicherung
haben sollte. Das gilt für die Haftpflichtversicherung, aber auch
für die Rechtsschutz.


Auch ich habe früher die Meinung vertreten, dass die nicht
unbedingt erforderlich ist. Vor allem für mich als Juristin habe
ich anfangs keine Notwendigkeit gesehen – ich könnte mich ja im
Zweifel vor Gericht selbst vertreten.


Mittlerweile hat mir mein Arbeitsalltag allerdings die Augen
geöffnet, warum eine Rechtsschutzversicherung unverzichtbar ist.





1. Sie haben eine Absicherung der außergerichtlichen und vor
allem gerichtlichen Streitigkeiten.



Wenn Sie die Unterstützung durch einen Anwalt brauchen, kostet
der Geld. In Unfallsachen wird der Anwalt - bei einem
unverschuldeten Verkehrsunfall - von der
Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.





In dem Fall brauchen Sie also normalerweise keine
Rechtsschutzversicherung.



Allerdings zahlt die Versicherung nicht nur die
Rechtsanwaltskosten. Wenn Sie zum Beispiel in einer Unfallsache
mit Auslandsbeteiligung Übersetzungen benötigen, kommt die
Versicherung für die Kosten der Übersetzungen auf.


Exkurs: In Bußgeldangelegenheiten ist eine
Rechtsschutzversicherung vor allem für Vielfahrer empfehlenswert,
da hier nicht nur die Kosten der Rechtsverteidigung und die
Verfahrenskosten übernommen werden. Auch die Kosten für einen
Gutachter werden von der Rechtsschutzversicherung bezahlt, wenn
Sie die Geschwindigkeitsmessung oder die Abstandsmessung durch
einen Sachverständigen überprüfen lassen wollen.





Dass Versicherungen nicht gerne bezahlen, ist kein Geheimnis. Es
wird Sie nicht überraschen, dass in Unfallsachen häufig um die
Bezahlung von berechtigten Forderungen gestritten wird.
Gelegentlich wird hier nur über geringere Beträge verhandelt.
Allerdings kann es sich auch um Forderungen handeln, die im
4-stelligen Bereich und aufwärts liegen.


Richtig teuer wird es in Fällen mit Personenschaden.


Bei schwereren Verletzungen stellt meistens das Schmerzensgeld
nicht das Problem dar, sondern der entstandene Erwerbsschaden
oder auch der Haushaltsführungsschaden, den die Versicherungen
äußerst ungerne bezahlen.


Häufig enden solche Fälle vor Gericht.





2. Rechtsschutz zahlt die Verfahrenskosten.


Wenn Sie als Unfallgeschädigter Klage einreichen müssen, müssen
Sie das Gericht bezahlen. Ein Gericht arbeitet nicht, ohne dass
es von dem Kläger einen Kostenvorschuss erhält. Die Höhe der
Vorschusszahlung ist abhängig von dem Wert, der eingeklagt wird.
Wenn Sie einen Erwerbsschaden für mehrere Jahre geltend machen
wollen, kann die Summe der Klageforderung im 5-stelligen bis
6-stelligen Bereich liegen.


Es fallen Gerichtskosten an, die mehrere tausend Euro betragen.


Dann geht in solchen Verfahren in der Regel auch nichts ohne
Gutachten. Diese Gutachten kosten auch wieder ca. 2.500,00 € pro
Gutachten. Wenn Sie dann keine Absicherung durch eine
Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie selbst die
Zahlungsverpflichtung von mehreren 1.000,00 € verkraften.


Dagegen kostet eine Rechtsschutzversicherung je nach Anbieter
nicht einmal 100,00 € pro Jahr.


Enorme Auswirkungen hat das Fehlen der Rechtsschutzversicherung
vor allem dann, wenn nach bereits langer Regulierungsdauer die
Nerven blank liegen und die gegnerische Haftpflichtversicherung
den Druck ausübt, unbedingt einen Abfindungsvergleich abschließen
zu wollen.


Fehlt dann die Rückendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung
für ein Klageverfahren, steigt der Druck, den Abfindungsvergleich
– trotz finanzieller Nachteile - anzunehmen.





3. Selbstbeteiligung ja oder nein?


Die Frage ob Sie die Rechtsschutzversicherung mit einer
Selbstbeteiligung abschließen hängt davon ab, wie gut Sie die
finanzielle Beteiligung dieses Betrages verkraften können. Sparen
Sie lieber am Jahresbeitrag und tut es Ihnen nicht weh, wenn Sie
die Selbstbeteiligung zahlen müssen, können Sie einen Vertrag mit
Selbstbeteiligung wählen.


Nicht alle Versicherungsunternehmen bieten den Vertrag ohne
Selbstbeteiligung an. In den meisten Fällen beträgt die 150,00 €
pro Rechtsschutzfall. Diesen Betrag müssen Sie im
Rechtsschutzfall selber bezahlen. Die restlichen Kosten werden
dann vollständig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.


Wobei zu berücksichtigen ist, dass Sie die Selbstbeteiligung
zurückerhalten, wenn Sie das Klageverfahren gewinnen. Dann muss
die Gegenseite sämtliche Kosten erstatten.


Gewinnen Sie nur zum Teil, ist die Kostenerstattung von der
Gegenseite zuerst auf Ihre geleistete Selbstbeteiligung
anzurechnen. Bleibt dann noch ein Betrag übrig, wird dieser an
Ihre Rechtsschutzversicherung zurückbezahlt.





4. Wann greift die Rechtsschutzversicherung?


Die Rechtsschutzversicherung muss bereits bestehen, wenn der
Rechtsschutzfall eintritt. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist der
Unfall auch der Rechtsschutzfall. Zu diesem Zeitpunkt muss der
Vertrag bei der Rechtsschutzversicherung unterschrieben sein.
Schließen Sie erst nach dem Unfall eine Rechtsschutzversicherung
ab, greift diese für den Fall nicht.


Während Sie in den meisten Rechtsgebieten eine Wartezeit von
meistens 3 Monaten haben, besteht im Verkehrsrecht der Vorteil,
dass es keine Wartezeit gibt. D.h., sobald der Vertrag bei der
Rechtsschutzversicherung geschlossen ist, haben Sie für den
Bereich des Verkehrsrechts eine gültige Absicherung.





5. Wann greift die Rechtsschutzversicherung nicht?


Werden Sie nach einem Autounfall durch Ihren Unfallgegner
verklagt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der
Forderungsabwehr nicht. Sie können nicht auf Kosten Ihrer
Rechtsschutzversicherung einen eigenen Anwalt beauftragen. Diesen
müssten Sie selber bezahlen. Der Grund hierfür ist, dass für die
Forderungsabwehr Ihre eigene Haftpflichtversicherung zuständig
ist.


Wenn Sie wegen eines Verkehrsunfalls verklagt werden, müssen Sie
schleunigst Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung darüber informieren.
Diese trägt die Kosten für das Gerichtsverfahren und entscheidet,
ob sie das Klageverfahren aufnimmt oder die Forderung an den
Kläger erstattet, ohne den Prozess zu führen.





Ein anderer Bereich, in dem die Rechtsschutzversicherung keine
Kosten übernimmt, ist vorsätzliches Handeln. Wenn Sie sich zum
Beispiel unerlaubt von einem Unfallort entfernt haben und
deswegen angeklagt werden, müssen Sie im Falle der Verurteilung
die Kosten Ihrer Verteidigung selbst bezahlen. In anderen Fällen
des vorsätzlichen Handelns im Straßenverkehr gilt dies ebenfalls.





Ich fasse noch einmal zusammen:


1. Die Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen die Last von den
Schultern, wenn es um die Durchsetzung berechtigter Ansprüche
geht.


Wichtig ist vor allem, dass Sie in sensiblen Bereichen, wie bei
einem Personenschaden, bei dem Ihnen ein hoher Erwerbsausfall
entstanden ist oder anderweitig hohe Kosten angefallen sind eine
Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung gegeben ist. Dadurch
wird ihnen der Druck genommen, sich auf Biegen und Brechen auf
ein Abfindungsangebot der Gegenseite einlassen zu müssen.


2. Ob Sie die Rechtsschutzversicherung mit oder ohne
Selbstbeteiligung abschließen wollen, ist eine Frage Ihres
eigenen Geschmacks. Wenn Sie sagen, dass Sie eine
Selbstbeteiligung von 150,00 € oder auch mehr ohne weiteres
selbst vorschießen können, dann können Sie auch einen Vertrag mit
Selbstbeteiligung wählen.


3. Die Rechtsschutzversicherung muss bereits im Zeitpunkt des
Vorfalls bestehen.


4. Generell kann ich nur raten, eine Rechtsschutzversicherung zu
haben. Sie können noch so vorsichtig fahren. Der Straßenverkehr
stellt ein unkalkulierbares Risiko dar. Durch einen Unfall
auftretende Verletzungen können Auswirkungen auf Ihr gesamtes
Leben haben und gewaltige finanzielle Einbußen mit sich bringen.
Wenn Sie dann Ihre Ansprüche auch noch vor Gericht durchsetzen
müssen, ist eine Rechtsschutzversicherung gut investiertes Geld.





Und glauben Sie mir, auch wenn am Anfang ganz klar ist, dass die
Schuld bei dem Unfallverursacher liegt, ist noch lange nicht
sicher, dass Ihnen dessen Haftpflichtversicherung auch sämtliche
Ansprüche erstatten wird, so wie Sie Ihnen zustehen.



Im übrigen habe ich mittlerweile auch eine
Rechtsschutzversicherung.








Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema - schreiben Sie einen
Kommentar und lassen Sie uns darüber diskutieren.

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