VRN010 - Die Anwaltskosten in der Unfallregulierung

VRN010 - Die Anwaltskosten in der Unfallregulierung

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Beschreibung

vor 9 Jahren




Wussten Sie, dass die Kosten für einen Rechtsanwalt bei der
Unfallregulierung auch eine Schadenposition ist, die von der
Versicherung des Unfallverursachers erstattet werden muss? Die
Versicherungen haben selbstverständlich kein Interesse daran, Sie
darüber zu informieren, weil es sich dann schlechter kürzt. Wenn
Sie als Unfallgeschädigter einen Rechtsanwalt mit der
Schadensregulierung beauftragen kommt unterm Strich mehr für Sie
raus. Das will die Assekuranz natürlich ganz gerne vermeiden.
Jeder unwissende Geschädigte ist für die Versicherung mehr Geld
wert.



Anwaltskosten zahlt die Versicherung

Damit Sie aber auf Augenhöhe einer Versicherung gegenübertreten
können, dürfen Sie auf Kosten der Versicherung einen Rechtsanwalt
Ihrer Wahl beauftragen, der Ihnen die Schadensregulierung abnimmt
und Sie gegenüber der Versicherung vertritt. Sie haben es auf der
Gegenseite mit geschulten Spezialisten zu tun, die Ihnen selbst
ein Pferd als Schwein verkaufen können, so glaubwürdig klingt das
alles, was Ihnen die Versicherung erzählt. Damit Sie am Ende aber
auch ein Pferd kaufen, ergreifen Sie doch die Chance und lassen
sich ebenfalls von einem Spezialisten vertreten - und das auch
noch auf Kosten der Versicherung. 



Sie haben immer das Recht auf Unterstützung durch einen
Rechtsanwalt

Vor Jahren hieß es noch, dass Sie erst einen Anwalt beauftragen
dürfen, wenn sich die Schadensregulierung als kompliziert
erweist. Wenn Sie also die Hilfe durch einen Anwalt für
erforderlich halten durften.





Das gilt mittlerweile nicht mehr.





Denn es gibt keine einfach gelagerten Verkehrsunfälle mehr. Diese
Zeiten sind vorbei. Selbst bei ganz klarer Haftung, müssen Sie
immer mit Einwänden der Versicherung zur Schadenshöhe rechnen. In
nahezu jedem Unfall gibt es Kürzungen bei den
Sachverständigenkosten, bei der Wertminderung, den
Reparaturkosten, beim Restwert, beim Wiederbeschaffungswert, den
Abschleppkosten, den Mietwagenkosten und den Verbringungskosten.





Die Fälle, in denen die Versicherung zu 100% das bezahlt, was als
Schaden beziffert wurde, können Sie mittlerweile an einer Hand
abzählen. Und deshalb sagt der Gesetzgeber, dass Ihnen ein
Rechtsanwalt zusteht, der Sie gegenüber der Versicherung
vertritt. Egal, ob der Fall sich anfangs als einfach erweist.





Dass mittlerweile auch nahezu alle Gerichte zugunsten der
Unfallgeschädigten urteilen, haben sich die
Haupflichtversicherungen durch ihren Kürzungswahn selbst zu
zuschreiben.



Auch Fuhrparks und Firmen dürfen Anwalt beauftragen

Das geht mittlerweile sogar so weit, dass sich auch geschäftlich
gewandte Personen, Firmen, sogar Fuhrparks, Leasinggesellschaften
oder Autovermietungen anwaltliche Unterstützung nehmen dürfen,
weil die Kürzungen überhand nehmen und sich viele - die nicht
juristisch geschult sind - gar nicht mehr auskennen können,
welche Kürzung seine Berechtigung hat. Das gilt allerdings auch
zum Teil bei Kollegen sogar Richtern, die nicht ständig im
Verkehrsrecht bzw. Unfallgeschäft tätig sind. Die Anzahl der
Urteile, welche zum Teil höchst unterschiedlich ausfallen, nehmen
Überhand. Wer nicht ständig auf dem Laufenden bleibt, verliert
schnell den Überblick.



Die Höhe richtet sich nach dem Auftragswert

Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Auftragswert.
Beauftragen Sie Ihren Rechtsanwalt damit, bei der Versicherung
die Reparaturkosten, den Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten
und die Kostenpauschale durchzusetzen, ist die Gesamtsumme der
Auftragswert. Daraus entstehen die Anwaltskosten. Grundlage ist
das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einem Standardfall
mit durchschnittlichem Aufwand steht Ihrem Rechtsanwalt dann eine
1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer zu. 



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