VRN010 - Die Anwaltskosten in der Unfallregulierung

VRN010 - Die Anwaltskosten in der Unfallregulierung

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Beschreibung

vor 7 Jahren




Wussten Sie, dass die Kosten für einen Rechtsanwalt bei der
Unfallregulierung auch eine Schadenposition ist, die von der
Versicherung des Unfallverursachers erstattet werden muss? Die
Versicherungen haben selbstverständlich kein Interesse daran, Sie
darüber zu informieren, weil es sich dann schlechter kürzt. Wenn
Sie als Unfallgeschädigter einen Rechtsanwalt mit der
Schadensregulierung beauftragen kommt unterm Strich mehr für Sie
raus. Das will die Assekuranz natürlich ganz gerne vermeiden.
Jeder unwissende Geschädigte ist für die Versicherung mehr Geld
wert.



Anwaltskosten zahlt die Versicherung

Damit Sie aber auf Augenhöhe einer Versicherung gegenübertreten
können, dürfen Sie auf Kosten der Versicherung einen Rechtsanwalt
Ihrer Wahl beauftragen, der Ihnen die Schadensregulierung abnimmt
und Sie gegenüber der Versicherung vertritt. Sie haben es auf der
Gegenseite mit geschulten Spezialisten zu tun, die Ihnen selbst
ein Pferd als Schwein verkaufen können, so glaubwürdig klingt das
alles, was Ihnen die Versicherung erzählt. Damit Sie am Ende aber
auch ein Pferd kaufen, ergreifen Sie doch die Chance und lassen
sich ebenfalls von einem Spezialisten vertreten - und das auch
noch auf Kosten der Versicherung. 



Sie haben immer das Recht auf Unterstützung durch einen
Rechtsanwalt

Vor Jahren hieß es noch, dass Sie erst einen Anwalt beauftragen
dürfen, wenn sich die Schadensregulierung als kompliziert
erweist. Wenn Sie also die Hilfe durch einen Anwalt für
erforderlich halten durften.





Das gilt mittlerweile nicht mehr.





Denn es gibt keine einfach gelagerten Verkehrsunfälle mehr. Diese
Zeiten sind vorbei. Selbst bei ganz klarer Haftung, müssen Sie
immer mit Einwänden der Versicherung zur Schadenshöhe rechnen. In
nahezu jedem Unfall gibt es Kürzungen bei den
Sachverständigenkosten, bei der Wertminderung, den
Reparaturkosten, beim Restwert, beim Wiederbeschaffungswert, den
Abschleppkosten, den Mietwagenkosten und den Verbringungskosten.





Die Fälle, in denen die Versicherung zu 100% das bezahlt, was als
Schaden beziffert wurde, können Sie mittlerweile an einer Hand
abzählen. Und deshalb sagt der Gesetzgeber, dass Ihnen ein
Rechtsanwalt zusteht, der Sie gegenüber der Versicherung
vertritt. Egal, ob der Fall sich anfangs als einfach erweist.





Dass mittlerweile auch nahezu alle Gerichte zugunsten der
Unfallgeschädigten urteilen, haben sich die
Haupflichtversicherungen durch ihren Kürzungswahn selbst zu
zuschreiben.



Auch Fuhrparks und Firmen dürfen Anwalt beauftragen

Das geht mittlerweile sogar so weit, dass sich auch geschäftlich
gewandte Personen, Firmen, sogar Fuhrparks, Leasinggesellschaften
oder Autovermietungen anwaltliche Unterstützung nehmen dürfen,
weil die Kürzungen überhand nehmen und sich viele - die nicht
juristisch geschult sind - gar nicht mehr auskennen können,
welche Kürzung seine Berechtigung hat. Das gilt allerdings auch
zum Teil bei Kollegen sogar Richtern, die nicht ständig im
Verkehrsrecht bzw. Unfallgeschäft tätig sind. Die Anzahl der
Urteile, welche zum Teil höchst unterschiedlich ausfallen, nehmen
Überhand. Wer nicht ständig auf dem Laufenden bleibt, verliert
schnell den Überblick.



Die Höhe richtet sich nach dem Auftragswert

Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Auftragswert.
Beauftragen Sie Ihren Rechtsanwalt damit, bei der Versicherung
die Reparaturkosten, den Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten
und die Kostenpauschale durchzusetzen, ist die Gesamtsumme der
Auftragswert. Daraus entstehen die Anwaltskosten. Grundlage ist
das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einem Standardfall
mit durchschnittlichem Aufwand steht Ihrem Rechtsanwalt dann eine
1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer zu. 





Beläuft sich der Schaden z.B. auf 4.384,00 €, entstehen
Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 €. 



Versicherung zahlt nach dem Regulierungswert

Wenn die Versicherung den Schaden in dieser Höhe erstattet,
werden auch die Anwaltskosten in Höhe von 413,64 € übernommen.
Kürzt die Versicherung, ist die Höhe der Kürzung maßgeblich für
die Kostenerstattung. Fällt die Zahlung der Versicherung z.B.
geringer aus als 4.000,00 €, entsteht das, was wir Anwälte einen
Gebührensprung nennen. D.h. nach dem RVG fällt die
nächstniedrigere Gebühr an, die liegt bei 261,30 € netto. Mit
20,00 € Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer muss die
Versicherung dann die Anwaltskosten nur in Höhe von 334,75 €
erstatten.





Die Differenz zu den entstandenen Rechtsanwaltskosten beträgt
78,89 €. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen Sie
diesen Kosten selbst bezahlen. In diesen Fällen zahlt es sich
z.B. aus, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung ohne
Selbstbeteiligung haben. 





Gerade bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten, kommt es häufig
vor, dass die Kürzungen der Versicherer sich auf mehrere 100,00 €
belaufen - ein Teil mag gerechtfertigt sein, ein Großteil der
Kürzung ist aber rechtswidrig. 


Wenn Sie ohne Anwalt mit der Versicherung regulieren, akzeptieren
Sie die Kürzung vielleicht und verlieren am Ende mit 300,00 €,
400,00 € oder 500,00 € oder mehr. Wenn es Ihrem Anwalt aber
gelingt, die 500,00 € rechtswidrige Kürzung doch bei der
Versicherung durchsetzen und Sie müssen nur knapp 79,00 €
Rechtsanwaltskosten selbst bezahlen, dann haben Sie immer noch
ein Plus von 421,00 €. Das heißt, dass Sie auch bei einer
geringen Kostenbeteiligung mit Anwalt besser dastehen, als wenn
Sie die Unfallregulierung selbst in die Hand nehmen. 






Auch bei Mitverschulden werden die Anwaltskosten übernommen

Es ist immer wieder zu lesen, dass die Anwaltskosten nur
erstatten würden, wenn Sie an dem Unfall kein Mitverschulden
trifft. Das stimmt so auch nicht. Auch hier gilt das Prinzip,
dass die Anwaltskosten aus dem Auftragswert entstehen und die
Versicherung die Kosten aus dem Regulierungswert erstattet.





Wenn Sie Ihrem Anwalt den Unfall mit allen relevanten
Details schildern und auch nichts verschönern oder weglassen,
kann der Anwalt Ihnen sagen, ob Sie den Unfall möglicherweise
mitverschuldet haben. Der Rechtsanwalt muss Ihnen sagen können,
ob Sie von der Versicherung 100% Ihres Schadens erwarten
können. 







Zeichnet sich ab, dass Sie an dem Unfall ein Mitverschulden
trifft, muss der Anwalt Sie darauf hinweisen. So haben Sie die
Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie ihn trotzdem damit beauftragen
wollen, 100% des Schadens bei der Versicherung zu fordern, oder
weniger, weil Sie aus einer möglichen Betriebsgefahr Ihres Autos
mithaften. Ein typisches Beispiel sind Parkplatzunfälle, die in
den überwiegenden Fällen mit eine Quote von 50% ausgehen. Wobei
es auch hier immer den Einzelfall zu beurteilen gilt.





Gerade hier zeigt sich, was ein Anwalt für Sie tun kann.





Die Versicherung hat kürzlich versucht, meine Mandantin mit 50%
abzuspeisen. Bei einem Schaden, der im 5-stelligen Bereich lag.
Da der Unfall aber schlicht und ergreifend keine Mitschuld der
Mandantin hergab, obwohl er sich auf einem Parkplatz ereignet
hat, konnte dann nach Erhebung der Klage die Zahlung von 100% des
Schadens erreicht werden. Auf diesen Prozess hat sich die
Versicherung nicht eingelassen.









Wenn Sie von Anfang an wissen, dass Sie keine 100% Erstattung
zu erwarten haben, beaufragen Sie Ihren Anwalt dementsprechend.
Dann stimmen Auftragswert und Regulierungswert wieder überein.
So haben Sie dann auch bei einem Mitverschulden die
Möglichkeit, dass Ihre Anwaltskosten von der gegnerischen
Haftpflichtversicherung voll übernommen werden. 










RVG-Tabelle 





Anwaltskosten auch für Firmen 





Anwalt für Fahrzeugflotte 





Der Anwalt, ein Muss in Unfallsachen







Amtsrichter rät, Anwalt einschalten






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