Wenn es nach dem Bundesrat und einer großen Gruppe
Abgeordneter des Bundestags geht, muss man künftig nachweisbar
dokumentiert haben, dass man kein Organspender ist, um zu
vermeiden, dass einem beim Ableben die Organe entnommen werden.
Um den Nachweis sicher zu führen, muss man zwingend das Internet
und eine Identifikations-App nutzen.
Ein Kommentar von Norbert Häring.
Der Bundesrat hat im Juli 2024 eine Gesetzesinitiative
beschlossen, wonach die Beweislast hinsichtlich der Bereitschaft
zum Organspenden umgekehrt wird. Nicht mehr diejenigen, die die
Organe eines dem Tode Nahen entnehmen wollen, müssen beweisen,
dass er freiwilliger Organspender ist, sondern er muss durch
einen Eintrag im Organspende-Register sichergestellt haben, dass
die Ärzte dort nachlesen können, dass er kein Organspender ist.
Man kann den Widerspruch auch auf anderen Wegen erklären, aber so
verlässlich wie das Organspende-Register sind diese nicht. Die
Ärzte müssen zuerst dort nachschauen. Wenn dort nichts steht und
kein Organspendeausweis und keine Verwandten vor Ort sind, dürfte
der Nachforschungseifer begrenzt sein.
Im Bundestag befasst sich derzeit der Gesundheitsausschuss mit
dem Thema. Eine Gruppe von 254 Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD,
Grünen und der Linken hat sich für die Einführung der sogenannten
Widerspruchslösung ausgesprochen. Eine Entscheidung soll in
nächster Zeit getroffen werden.
Ein Leser dieses Blogs wollte sein Veto gegen eine Organentnahme
in das Organspende-Register eintragen lassen. Er schrieb an das
für das Register zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte und fügte seinem Brief Kopien des
Personalausweises und der Krankenkassenkarte bei. Das Amt
antwortete, ein Eintrag in das Register sei ausschließlich
persönlich im Internet möglich, entweder über die Netzseite
organspende.de oder die App der Krankenversicherung. Das
Schreiben liegt mir vor.
Hat man Verbindung zum Internet – was für einige Millionen
Deutsche nicht zutrifft – und geht auf organspende.de, so erfährt
man, dass ein Eintrag nur mit dem elektronischen Personalausweis
und der Ausweis-App möglich ist.
Das bedeutet, wenn die Widerspruchslösung kommt: Der Staat
erklärt nicht nur jeden zum Organspender, der aus Unachtsamkeit
und Bequemlichkeit nicht von sich aus aktiv wird. Das ist schon
übergriffig genug, denn es gibt gute und einfache Alternativen um
eine Entscheidung aller Bürger einzuholen. Es ist aber noch
schlimmer. Er erklärt auch alle diejenigen zu Organspendern, die
die Mühe scheuen, sich zur Abwehr einen elektronischen
Personalausweis und die Ausweis-App zu besorgen, oder die das
nicht wollen. Und er erklärt alle diejenigen zu Organspendern,
die keinen physischen oder intellektuellen Zugang zum Internet
haben.
...https://apolut.net/wer-keine-id-app-nutzen-will-konnte-zwangsweise-organspender-werden-von-norbert-haring/
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