Wertpapierdepot von der Tante geerbt, Erbschaftsteuer gezahlt, und
der Chef erbt ein Unternehmen für 100 Millionen Euro und zahlt
nichts: Genau diesen Fall hat das Bundesverfassungsgericht in der
Woche vor dieser Aufnahme verhandelt. In dieser Folge ordnen wir
ihn mit Lars Zipfel ein. Er bildet an der Hochschule Ludwigsburg
die Finanzbeamten in Baden-Württemberg aus, war zuvor 13 Jahre
Steuerberater und hat als Nachfolgeberater alle
Erbschaftsteuerreformen begleitet. Er kennt Unternehmen, Berater
und Verwaltung aus erster Hand. Zuerst geht es um die zwei
Verhandlungstage in Karlsruhe: Am Montag stand die Frage im Raum,
ob die Länder die Erbschaftsteuer künftig selbst regeln dürfen und
ob die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG (400.000 Euro je
Kind, 500.000 Euro für Ehegatten) angepasst werden müssen. Am
Dienstag ging es um die Begünstigung von Betriebsvermögen. Wir
diskutieren, ob die Erbschaftsteuer eine Doppelbesteuerung ist oder
die Einkommensteuer abrundet, warum sie mit rund 20 Milliarden Euro
bei etwa einer Billion Euro Staatseinnahmen fiskalisch klein,
politisch aber riesig ist und warum der Bund sie als Landessteuer
gar nicht senken kann. Auch die Frage, ob eine höhere Umsatzsteuer
die Erbschaftsteuer ersetzen könnte, kommt zur Sprache. Beim Kern
der Debatte erklärt Zipfel, warum es die Verschonung von 85 bzw.
100 Prozent nach §§ 13a, 13b ErbStG überhaupt gibt. Das
Bundesverfassungsgericht hat das System im Urteil vom 17. Dezember
2014 (1 BvL 21/12) im Grundsatz bestätigt, und es geht laut Zipfel
nicht um den Unternehmer, sondern um die Arbeitsplätze. Wir gehen
den Streit um Liquidität, Kredite und Sicherheiten durch, schauen
auf den Wettbewerb mit Familienunternehmen in Österreich und der
Schweiz und fragen, ob der Staat als stiller Gesellschafter die
bessere Lösung wäre. Dazu kommt die Lohnsummenregelung, die
Arbeitsplätze über fünf oder sieben Jahre sichern soll. Kritisch
wird es bei den Großerwerben: Oberhalb von 26 Millionen Euro
greifen das Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG, das ab 90 Millionen
Euro keine Begünstigung mehr gewährt, und die
Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG, bei der 50 Prozent
des Privatvermögens zählen. Wir sprechen darüber, warum Kinder und
Stiftungen dabei im Vorteil sein können, und über die Schenkung von
Springer-Aktien im Wert von rund einer Milliarde Euro an Mathias
Döpfner, bei der keine Schenkungsteuer anfiel. Zipfel hält eine
Mindeststeuer von 5 Prozent statt null für den vernünftigen
Mittelweg. Zum Schluss geht es um das Dilemma, den Unternehmer zu
entlasten, damit Arbeitnehmer nicht belastet werden, und um die
Frage, wann die Entscheidung aus Karlsruhe kommt. Nähere
Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf
unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern
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