Ab 1. Oktober 2026 kommt der Tankrabatt: Die Energiesteuer sinkt um
14 Cent, mit dem Mehrwertsteuereffekt sollen brutto rund 17 Cent
beim Preis ankommen. Bund und Länder haben sich am 18.09.2026
politisch geeinigt, das Kabinett hat am 21. und 22.09.2026 im
Umlaufverfahren beschlossen, jetzt müssen Bundestag und Bundesrat
noch zustimmen. Ohne Abschluss in dieser Woche gibt es den Rabatt
nicht zum 1. Oktober. Die Kosten: 2,5 Milliarden Euro
Mindereinnahmen, davon 1,25 Milliarden für die Länder über den
Umsatzsteuerfestbetrag. Zum Vergleich die aktuellen Preise laut
ADAC vom 18.09.2026: Super E10 kostet 2,308 Euro, Diesel 2,471
Euro. Im Preis stecken bei Super E10 51,0 Prozent Staatsanteil aus
Mehrwertsteuer, Energiesteuer und CO2-Abgabe, beim Diesel sind es
42,1 Prozent. Ob der Rabatt wirklich bei den Autofahrern ankommt,
kontrollieren nicht die Finanzämter, sondern die Kartellbehörden,
gestützt auf die seit 01.04.2026 geltende 12-Uhr-Regel für
Preiserhöhungen. Parallel diskutiert die Regierung einen
Preisdeckel nach Vorbild Luxemburg und Belgien, Ziel Inkrafttreten
spätestens 01.01.2027, nicht dauerhaft gedacht. Die Formel
orientiert sich an anderen Ländern: Rohstoffnotierung plus
Transport, Lagerkosten und Gewinnspanne, unterbieten erlaubt,
überbieten nicht. Kritiker verweisen auf Belgien, wo die Preise
trotz Deckel hoch bleiben, und auf Ungarn, wo ein fixer Deckel
unter Marktniveau 2021 und 2022 zu leeren Zapfsäulen führte und
wieder abgeschafft wurde. Bei der Übergewinnsteuer will
Finanzminister Klingbeil eine europäische Sondersteuer, doch die
EU-Kommission hat am 18.09.2026 klargestellt, dass sie die Lage
nicht für krisenfest genug hält, um den Krisenartikel 122 mit
qualifizierter statt einstimmiger Mehrheit zu nutzen. Merz und
Reiche sind ohnehin dagegen. Eine rein deutsche Abgabe träfe vor
allem Unternehmen, die in Deutschland bilanzieren, während
Raffineriegewinne aus den Niederlanden, Belgien oder Polen außen
vor blieben. Zum Vergleich die Zahlen der Übergewinnsteuer 2022,
gestützt auf Verordnung 2022/1854 und das deutsche
Energiekrisenbeitragsgesetz: 33 Prozent auf den Gewinn oberhalb des
Schnitts 2018 bis 2021 plus 20 Prozent Puffer, nicht als
Betriebsausgabe abziehbar, betraf Unternehmen mit mindestens 75
Prozent Umsatz aus Förderung, Bergbau, Raffination oder Koks.
Ergebnis: rund 1,98 Milliarden Euro für 2022 und 465 Millionen Euro
für 2023, macht zusammen knapp 2,5 Milliarden Euro. Dritter
Schwerpunkt: die Enteignungsdebatte, befeuert durch die Berlin Wahl
mit Linke 25,7 Prozent, CDU 18,8 Prozent, AfD 16,3 Prozent, Grüne
14,3 Prozent und SPD 12,1 Prozent. Die Linke will große
Wohnungskonzerne wie Vonovia und Deutsche Wohnen ab einer Schwelle
von 3.000 Wohnungen in Berlin enteignen, gestützt auf den
Bürgerentscheid. Das Grundgesetz erlaubt das nur zum Wohl der
Allgemeinheit, durch oder aufgrund eines Gesetzes und gegen
gesetzlich geregelte Entschädigung nach Art. 14 Abs. 3 GG.
Steuerlich macht das einen entscheidenden Unterschied: Der BFH hat
mit Urteil vom 23.07.2019, Az. IX R 28/18, klargestellt, dass eine
echte Enteignung keine Veräußerung nach Paragraf 23 EStG ist, weil
der Eigentumsverlust nicht wesentlich vom Willen des Eigentümers
abhängt. Im konkreten Fall blieben 600.000 Euro Entschädigung im
Privatvermögen steuerfrei, selbst wenn sie über den
Anschaffungskosten liegt. Anders im Betriebsvermögen: Hier kann die
Entschädigung stille Reserven aufdecken, eine Rücklage für
Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR kann die sofortige Besteuerung
aber aufschieben. Außerdem im Podcast: der geplante
Direktauszahlmechanismus über das Bundeszentralamt für Steuern,
gekoppelt an Steuer ID und IBAN, und die Debatte um heimisches
Frackinggas, das seit 2017 per Paragraf 13a Wasserhaushaltsgesetz
verboten ist, während Deutschland jährlich rund 84 Milliarden
Kubikmeter Gas verbraucht und nur 4,25 Milliarden Kubikmeter davon
selbst fördert.
Kommentare (0)
Melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.