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  4. #212: Steuern sparen mit dem iPhone 18
2.400 Euro für ein iPhone 18 Pro Max – und trotzdem lohnt sich der
Kauf steuerlich mehr, als die meisten denken. In dieser Folge
rechnen wir vor, wie sich der Griff zum neuen Smartphone für
Selbstständige, Unternehmer und Arbeitnehmer tatsächlich auszahlt,
und räumen dabei mit einem hartnäckigen Irrtum auf: Ein Handy lässt
sich trotz BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 zu digitalen
Wirtschaftsgütern eben nicht sofort abschreiben – Smartphones sind
von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen, anders als Notebooks,
Tablets oder sogar die Apple Vision Pro, die wegen eigenem
Prozessor und Betriebssystem funktional näher am Tablet liegt.
Stattdessen bleibt es bei der regulären Nutzungsdauer von fünf
Jahren nach AfA-Tabelle, wobei die degressive Abschreibung nach § 7
Abs. 2 EStG mit bis zu 30 % pro Jahr deutlich schneller zum Ziel
führt als die lineare Variante. Richtig interessant wird's beim
Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG: Wer die Gewinngrenze von
200.000 Euro einhält, kann bis zu 50 % der voraussichtlichen
Anschaffungskosten vorab gewinnmindernd abziehen – und damit die
GWG-Grenze von 952 Euro brutto effektiv verdoppeln. Ein
durchgerechnetes Beispiel zeigt, wie ein iPhone 18 Pro Max für
1.553 Euro netto durch einen vorab gebildeten IAB von 776 Euro am
Ende unter der GWG-Grenze landet und sofort abgesetzt werden kann.
Bei mindestens 90 % betrieblicher Nutzung ist das machbar – ein
Kriterium, das beim Smartphone streng geprüft wird und je nach
Berufsgruppe völlig unterschiedlich ausfällt. Auch beim Handy im
Mobilfunkvertrags-Bundle wird's kompliziert: Laut BMF-Schreiben vom
20. Juni 2005 muss das vergünstigte Gerät zum Katalogpreis
aktiviert und die Differenz als Zuschuss über die Vertragslaufzeit
verteilt werden. Beim Leasing erklären wir, warum die aktuellen
Apple-Angebote eher als operatives Leasing einzuordnen sind –
abgeleitet aus dem Vollamortisationserlass von 1971 und dem
Teilamortisationserlass von 1975. Für Arbeitgeber lohnt sich der
Kauf gleich doppelt: Die private Nutzung eines Diensthandys durch
Mitarbeiter bleibt nach § 3 Nr. 45 EStG komplett lohnsteuerfrei.
Besonders spannend ist dabei ein Gestaltungsmodell, das der BFH in
gleich drei Urteilen vom 23. November 2022 (VI R 49/20, VI R 50/20,
VI R 51/20) höchstrichterlich abgesegnet hat: Arbeitnehmer
verkaufen ihr gebrauchtes Handy für nur 1 bis 6 Euro an den
Arbeitgeber, der es sofort wieder zur privaten Nutzung überlässt
und die Mobilfunkkosten übernimmt. Das Finanzamt witterte einen
Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO – der BFH entschied jedoch, dass
der niedrige Kaufpreis durch die übernommenen Kosten und das
Reparaturrisiko wirtschaftlich ausgeglichen wird und damit dem
Fremdvergleich standhält. Nähere Informationen zum Podcast und alle
bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website:
https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns
Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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