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Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting begegnen uns
lauter altbekannte Gesichter respektive Fälle und Themen: Zunächst
sprechen wir (02:11) kurz über die Entscheidung des OVG
Berlin-Brandenburg zur „Jüdischen Stimme“. Der Verein war vom
Verfassungsschutz als linksextrem eingeordnet worden, was das VG
Berlin noch anders bewertete (wir berichteten). Das OVG bestätigte
hingegen den Verfassungsschutz, da der Verein „mittelbar“ die Hamas
unterstütze, was der Völkerverständigung zuwiderliefe. Well… Sodann
sprechen Niko und Stefan (06:52) die Vorlage des BGH an den EuGH
zur Auslegung der sog. Haushaltsausnahme (die eigentlich keine
Ausnahme ist) in Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO: Die VO findet keine
Anwendung auf Verarbeitungen durch natürliche Personen zur Ausübung
ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten – wir
sprachen gerade darüber anlässlich der Meta AI Glasses. Die beiden
Fälle sind wohlbekannt, im ersten Fall leitete eine Frau nach einem
Streit private Chat-Nachrichten einer ehemaligen Freundin an deren
Arbeitgeberin weiter. Die Beschäftigte verlor anschließend ihren
Arbeitsplatz und verlangt nun eine Geldentschädigung (Az.: I ZR
256/25). Im zweiten Verfahren hatte eine Frau per heimlicher
Videoaufnahme ihre Mutter überwacht, die mit im Haus wohnte. Weil
die Mutter Geld aus der Küche gestohlen haben soll, leitete die
Tochter Videoaufnahmen des Zimmers an die Polizei weiter (Az.: I ZR
289/25). Die Mutter hält das für unzulässig und fordert unter
anderem die Löschung der Aufnahmen und ein Schmerzensgeld. Der EuGH
wird die klugen (so Stefan) und altbekannten (so Niko) Fragen
perfekt beantworten. Dann geht es (22:06) um eine Frage, die
bereits dem EuGH vorgelegen hat: Regelt die DSGVO
Unterlassungsansprüche in Bezug auf personenbezogene Daten
abschließend, indem sie diese nicht regelt? Nein, hat der BGH nun
entschieden (Urt. v. 21.07.2026, Az. VI ZR 144/23), nationales
Recht der Unterlassung kommt zur Anwendung. Schließlich geht es
(25:40) um die -Pardon! alte - Mutter aller Fragen: Ist Datenschutz
ein Wettbewerbsnachteil? Das ifo Institut – Leibniz-Institut für
Wirtschaftsforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München
– berichtet von einer Umfrage bei mehr als 5.000 deutschen
Unternehmen: Die Hälfte der deutschen Unternehmen nennt Bürokratie
und Regulierung (inklusive Datenschutz) als größtes Problem des
Wirtschaftsstandorts Deutschland. Laut der ifo Konjunkturumfrage
folgen erst mit deutlichem Abstand die Energiekosten mit 27% und
die Arbeitskosten mit 22% an Nennungen. Kleinunternehmen haben hier
weniger Probleme. Demgegenüber stellt die „Plattform Privatheit“ –
eine Kombi aus Fraunhofer-Institut für System- und
Innovationsforschung ISI, Karlsruhe, Universität Kassel und dem
Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit –
die Frage: Weniger Datenschutz, mehr Innovation? Und erklärt, warum
diese Gleichung nicht aufgeht. Von Zeit zu Zeit seh’n wir die Alten
gern? Hoffentlich gilt das auch für unsere HörerInnen ;-)
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„Follow the Rechtsstaat Folge 195“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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