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  3. Recht im Ohr mit Dennis Hillemann Podcast
  4. Überbrückungshilfe: Was eine gute Widerspruchsbegründung ausmacht
In dieser Folge geht Dennis Hillemann der Frage nach, worauf es
bei einer Widerspruchsbegründung gegen Kürzungen und
Rückforderungen von Corona-Überbrückungshilfen ankommt. Warum
reichen wenige Zeilen häufig nicht aus? Und weshalb kann es zu
spät sein, entscheidende Tatsachen erst im Klageverfahren
vorzutragen?

Der Beitrag erklärt, warum Unternehmen und prüfende Dritte den
Sachverhalt bereits im Verwaltungsverfahren vollständig darlegen
sollten. Er zeigt, welche Rolle Belege, Ersatzpositionen und
präzise Hilfsanträge spielen und warum der Verweis auf die
Amtsermittlung eine eigene Begründung nicht ersetzt.

Weitere Themen sind die rechtlichen Angriffspunkte beim
Bewilligungsbescheid und bei der Verwaltungspraxis, die Risiken
ungeprüfter KI-Begründungen sowie mögliche Haftungsfallen für
Steuerberater. Auch die Unterschiede zwischen Bundesländern mit
und ohne Widerspruchsverfahren werden erläutert.

Diese Folge ist eine Audiolesung des auf Haufe.de
veröffentlichten Beitrags „Überbrückungshilfen: Was eine gute
Widerspruchsbegründung ausmacht“ von Dennis Hillemann und Tanja
Ehls. Der Text wird von einer künstlichen Intelligenz mit der
Stimme von Dennis Hillemann vorgelesen.

Zum Beitrag auf Haufe.de:

Überbrückungshilfen: Was eine gute Widerspruchsbegründung
ausmacht

Mehr Informationen & fachlicher Austausch:

Überbrückungshilfe – Das Netzwerk

Dennis Hillemann auf LinkedIn:

Zum LinkedIn-Profil

Dennis Hillemann auf Substack:

Zum Substack

Weitere Beiträge zu Corona-Überbrückungshilfen:

ADVANT Beiten – Corona-Überbrückungshilfen

Kontakt:

Rechtsanwalt Dennis Hillemann

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

ADVANT Beiten

Neuer Wall 72

20354 Hamburg

E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com

Telefon: +49 40 688745-132

ADVANT Beiten
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„Überbrückungshilfe: Was eine gute Widerspruchsbegründung ausmacht“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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