Überbrückungshilfe: Neue Fixkosten und der Stichtag 30.6.2022

Überbrückungshilfe: Neue Fixkosten und der Stichtag 30.6.2022

vor 4 Tagen
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Beschreibung

vor 4 Tagen

In dieser Folge, die am 29. Juli 2026 erscheint, geht Dennis
Hillemann auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 29.
Juni 2026 (W 8 K 25.160) zu neuen Fixkosten in der
Schlussabrechnung ein. Er erklärt, dass das Gericht den
Ausschluss neuer Fixkosten nicht nur auf die Verwaltungspraxis
der Bewilligungsstelle stützt, sondern zusätzlich auf den
beihilferechtlichen Stichtag 30. Juni 2022 - und warum diese
Übertragung der nordrhein-westfälischen Rechtsprechung angreifbar
ist.





Haufe-Artikel:
https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/vg-wuerzburg-uebernimmt-nrw-linie-bei-coronahilfen_170_692624.html





Dennis Hillemann auf LinkedIn:
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Rechtsanwalt Dennis Hillemann


c/o Rechtsanwälte Advant Beiten


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20354 Hamburg


E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com





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Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
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