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Beschreibung
vor 6 Tagen
Gerne – etwas zugespitzter, aber weiterhin sachlich und im Stil
von Laura:
Habt ihr schon vom GeDIG gehört – dem Gesetz für Daten und
digitale Innovationen im Gesundheitswesen?
Der Name klingt nach Fortschritt. Für Dr. Laura Dalhaus steckt
dahinter allerdings ein Digitalgesetz mit erheblichem
Konfliktpotenzial.
Das Bundesgesundheitsministerium bewirbt das Gesetz aus dem Jahr
2024 als wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und
europäischen Gesundheitsdatenraum. Doch je tiefer Laura in den
Gesetzestext eintaucht, desto mehr stellt sich für sie die Frage:
Geht es hier noch um Digitalisierung – oder längst um Kontrolle?
Nach den Plänen sollen Krankenkassen künftig Patientendaten
anonymisieren und weiterverarbeiten dürfen. Mit entsprechender
Einwilligung könnten sie zusätzlich Informationen wie
Ernährungsgewohnheiten, Raucherstatus oder Körpergewicht erfassen
und auswerten.
Dabei macht Laura eines ganz deutlich: Sie ist überzeugte
Befürworterin der elektronischen Patientenakte (ePA), der
Digitalisierung und einer starken Prävention. Was sie jedoch
entschieden ablehnt, ist eine Entwicklung, bei der Krankenkassen
zunehmend in die Rolle der Behandler schlüpfen.
Auch der Berufsverband Deutscher Psycholog:innen warnt vor den
geplanten Regelungen. Künftig könnten Betriebsärzt:innen ohne
ausdrückliche Zustimmung umfassenden Zugriff auf Inhalte der ePA
erhalten – darunter psychiatrische Befunde,
Persönlichkeitsdiagnostik und Entlassbriefe.
Für Laura ist das ein direkter Angriff auf das Arztgeheimnis. Und
sie betont: Diese Kritik kommt nicht von einzelnen Stimmen,
sondern wird von vielen Ärzt:innen geteilt.
Besonders kritisch sieht sie außerdem, dass Krankenkassen auf
Basis der ePA eigenständig Leistungsempfehlungen an Versicherte
aussprechen dürfen – ohne Rücksprache mit der behandelnden
Praxis. Gleichzeitig sollen sie stärker mitentscheiden können,
welche medizinischen Maßnahmen als notwendig gelten.
Für Laura ist damit eine rote Linie überschritten.
Digitalisierung darf die Versorgung verbessern – aber nicht dazu
führen, dass Krankenkassen Schritt für Schritt ärztliche
Entscheidungen übernehmen. Die zentrale Frage lautet für sie
deshalb: Wer behandelt künftig eigentlich die Patient:innen – die
Ärzt:innen oder die Krankenkassen?
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