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  4. Balkonkraftwerke im Visier: Was Vermieter und WEGs jetzt wissen müssen
Haus & Grund Stuttgart Geschäftsführer Ulrich Wecker spricht
in dieser Folge mit Podcast-Profi Leif Ahrens über das Thema
„Balkonkraftwerke“. Was genau versteht man unter einem
„Steckersolargerät“, und wo liegt aktuell die maximale
Wechselrichterleistung, damit eine Anlage als solche gilt? Seit
dem 17. Oktober 2024 gibt es neue Regeln für Balkonkraftwerke.
Was sind die wichtigsten Änderungen für Mieter und
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Haben Mieter jetzt einen
generellen Anspruch darauf, eine Solaranlage am Balkon zu
installieren, und unter welchen Voraussetzungen darf ein
Vermieter dies dennoch ablehnen? Gilt in Eigentümergemeinschaften
immer noch der Grundsatz „Kein Bauen ohne Beschluss“, auch wenn
es sich um eine privilegierte Maßnahme handelt? Die WEG darf über
das „Wie“ der Montage mitentscheiden. Welche Details können die
Miteigentümer mehrheitlich festlegen? Warum ist ein
„Grundsatzbeschluss“ für eine WEG oft sinnvoller als die
Einzelgenehmigung für jeden Eigentümer? Sonderfall
Eigentumswohnung: Ein Mieter möchte in einer Eigentumswohnung ein
Kraftwerk anbringen. Warum muss der Vermieter hier erst die
Erlaubnis der WEG einholen, bevor er dem Mieter zustimmen kann?
Unter welchen Umständen kann ein Vermieter vom Mieter eine
zusätzliche Sicherheitsleistung (Zusatzkaution) für das
Rückbaurisiko verlangen? Welche praktischen Prüfungen, wie etwa
zur Tragfähigkeit des Balkons oder zum Versicherungsschutz,
sollten Vermieter vor einer Genehmigung unbedingt einfordern?
Welche technischen Details und Nachweise muss ein Mieter oder
Eigentümer seinem Vermieter bzw. Verwalter vorlegen, damit dieser
den Antrag überhaupt prüfen kann? Antworten auf diese und weitere
Fragen gibt es in dieser Folge zu hören.

Shownotes:

Für das Formular "Steckersolargerät" einfach hier klicken.

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Mietobjektsverwaltung, Betriebskostenabrechnungen, Unterstützung
beim Immobilienan- und -verkauf sowie beim Vermitteln von
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Informationen gibt es unter:
https://www.hausundgrund-stuttgart.de/ sowie
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