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Beschreibung
vor 2 Wochen
In dieser Folge besprechen Fabian Haiböck und Michael Stadler die
(etwas ältere) Entscheidung T 1851/16 einer Beschwerdekammer des
Europäischen Patentamts, die eine Schuhsohle mit Stoppeln,
insbesondere für Trekking- bzw. Wanderschuhe, betrifft. Am Beispiel
des Prüfungsverfahrens wird besprochen, wie mangelnde Klarheit auch
zu Neuheitseinwänden führen kann. Im Beschwerdeverfahren wird,
jedoch auf Basis der alten Verfahrensordnung der Beschwerdekammern,
ein Weg gefunden, die Klarheitseinwände auszuräumen und sich durch
geschickte Änderung des Anspruchs ausreichend vom Stand der Technik
abzugrenzen.
(etwas ältere) Entscheidung T 1851/16 einer Beschwerdekammer des
Europäischen Patentamts, die eine Schuhsohle mit Stoppeln,
insbesondere für Trekking- bzw. Wanderschuhe, betrifft. Am Beispiel
des Prüfungsverfahrens wird besprochen, wie mangelnde Klarheit auch
zu Neuheitseinwänden führen kann. Im Beschwerdeverfahren wird,
jedoch auf Basis der alten Verfahrensordnung der Beschwerdekammern,
ein Weg gefunden, die Klarheitseinwände auszuräumen und sich durch
geschickte Änderung des Anspruchs ausreichend vom Stand der Technik
abzugrenzen.
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