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Bei "Zeitgeschichte erleben" featuren wir unsere …
Beschreibung
vor 2 Tagen
Das Völkerrecht sei weltfremd, sich dafür einzusetzen naiv. Es
bewirke wenig und schütze letztlich nur Autokraten. Immer mehr
Stimmen bezweifeln ganz grundsätzlich die Bedeutung des
internationalen Rechts für die Bundesrepublik Deutschland. Anders
aber lauten die Vorgaben des Grundgesetzes, das eine Hinwendung zu
internationaler Kooperation und der Herrschaft des Rechts
postuliert. Warum es auch aus der Perspektive der deutschen
Verfassung erforderlich bleibt, sich für die Geltung des
Völkerrechts einzusetzen, beleuchtet Heike Krieger in ihrem
Vortrag. Heike Krieger ist Professorin für Öffentliches Recht und
Völkerrecht an der Freien Universität Berlin. Sie ist Vorsitzende
der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht und war von
2007 bis 2014 Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes
Berlin. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Allgemeinen
Völkerrecht, im humanitären Völkerrecht und im
Menschenrechtsschutz. Am 23. Mai 2026 hielt Heike Krieger die
Lübecker Verfassungsrede. Die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung
online: Webseite: www.willy-brandt.de/ Newsletter:
www.willy-brandt.de/newsletter/ Instagram:
www.instagram.com/bwbstiftung/ Facebook:
www.facebook.com/BundeskanzlerWillyBrandtStiftung/ YouTube:
www.youtube.com/@BWBStiftung Bildnachweis: Margret Witzke
bewirke wenig und schütze letztlich nur Autokraten. Immer mehr
Stimmen bezweifeln ganz grundsätzlich die Bedeutung des
internationalen Rechts für die Bundesrepublik Deutschland. Anders
aber lauten die Vorgaben des Grundgesetzes, das eine Hinwendung zu
internationaler Kooperation und der Herrschaft des Rechts
postuliert. Warum es auch aus der Perspektive der deutschen
Verfassung erforderlich bleibt, sich für die Geltung des
Völkerrechts einzusetzen, beleuchtet Heike Krieger in ihrem
Vortrag. Heike Krieger ist Professorin für Öffentliches Recht und
Völkerrecht an der Freien Universität Berlin. Sie ist Vorsitzende
der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht und war von
2007 bis 2014 Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes
Berlin. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Allgemeinen
Völkerrecht, im humanitären Völkerrecht und im
Menschenrechtsschutz. Am 23. Mai 2026 hielt Heike Krieger die
Lübecker Verfassungsrede. Die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung
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