Paukenschlag aus Hamburg: Deutsche Überbrückungshilfen vor dem EuGH

Paukenschlag aus Hamburg: Deutsche Überbrückungshilfen vor dem EuGH

vor 5 Tagen
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Beschreibung

vor 5 Tagen

In dieser Folge, die am 13 April 2026 erscheint, erklärt
Dennis Hillemann eine bahnbrechende neue Entscheidung des VG
Hamburg:





Das VG Hamburg legt dem EuGH die Gretchenfrage des
EU-Beihilferechts vor: Mussten Unternehmen für die
Corona-Überbrückungshilfen einen Liquiditätsengpass nachweisen?
Mit Beschluss vom 20. März 2026 (Az. 16 K 4919/22) widerspricht
das VG Hamburg der NRW-Linie des OVG Münster und setzt das
Verfahren aus, bis der EuGH entschieden hat. In dieser Folge
ordnet Dennis Hillemann den Beschluss ein: Was hat das VG Hamburg
entschieden, warum weicht es von der NRW-Rechtsprechung ab, und
was bedeutet die Vorlage für laufende Schlussabrechnungen,
Rückforderungen und Klageverfahren?





Dennis Hillemann auf LinkedIn:
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Kontaktdaten Dennls Hillemann:





Rechtsanwalt Dennis Hillemann


c/o Rechtsanwälte Advant Beiten


Neuer Wall 72


20354 Hamburg


E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com





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Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
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