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Beschreibung
vor 5 Tagen
In dieser Folge, die am 13 April 2026 erscheint, erklärt
Dennis Hillemann eine bahnbrechende neue Entscheidung des VG
Hamburg:
Das VG Hamburg legt dem EuGH die Gretchenfrage des
EU-Beihilferechts vor: Mussten Unternehmen für die
Corona-Überbrückungshilfen einen Liquiditätsengpass nachweisen?
Mit Beschluss vom 20. März 2026 (Az. 16 K 4919/22) widerspricht
das VG Hamburg der NRW-Linie des OVG Münster und setzt das
Verfahren aus, bis der EuGH entschieden hat. In dieser Folge
ordnet Dennis Hillemann den Beschluss ein: Was hat das VG Hamburg
entschieden, warum weicht es von der NRW-Rechtsprechung ab, und
was bedeutet die Vorlage für laufende Schlussabrechnungen,
Rückforderungen und Klageverfahren?
Dennis Hillemann auf LinkedIn:
https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Mehr Beiträge finden Sie hier:
https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
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