121 I wenn der Junior in Papas Play Store zuschlägt

121 I wenn der Junior in Papas Play Store zuschlägt

vor 1 Woche
32 Minuten
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Beschreibung

vor 1 Woche

Da überlässt man als fürsorglicher Vater im Rahmen der
„allgemeinen Medienerziehung“ dem Sohn das Tablet samt Zugang zum
Nutzerkonto für den Play Store und 20 Monate später fällt dann
auf, dass 33.748 € vom Konto weg sind. 


Genau das ist dem Kläger in unserer neuen Folge von Einfall im
Recht passiert. Er möchte jetzt aber das Geld zurück haben – und
zwar, wie er sagt, weil er die Einkäufe des Sohnes nie gebilligt
oder genehmigt hatte. Hinzu kommt, dass unser Junior gerade eben
erst sieben Jahre alt geworden ist. 


Wie in Fällen von Einkäufen digitaler Inhalte mit der
Stellvertretung umzugehen ist, was es eigentlich mit dem Handeln
unter fremdem Namen auf sich hat, und wie sich in solchen Fällen
die Minderjährigkeit des Sohnes niederschlägt, erfahrt ihr in
dieser Folge mit Klara Dresselhaus und Anna Patzer. 





Nach dem Urteil: LG Karlsruhe Urteil vom 24.9.2025 – 2 O
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