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  4. Höchste Zeit für den Verlustausgleich

Wir schreiben den 29.November. ÖsterreicherInnen haben also noch
genau einen Monat Zeit ihre Depotleichen aus dem Keller zu holen
und mit Verlust zu verkaufen. Das macht in einem Bullenjahr wie
2025 umso mehr Sinn, weil man in diesem Jahr bestimmt schon den
einen oder anderen Gewinn realisiert hat, sprich Aktien mit
Gewinn verkauft hat.  Erst dann, wenn man Gewinne
realisiert, fällt die  Kapitalertragssteuer KEST auf die
Kurssteigerung an. Solange man seine gewinnbringenden Aktien im
Depot belässt und nicht verkauft, zahlt man auch keine Steuern
auf den bisherigen Wertzuwachs. Die zahlt man wirklich erst beim
Verkauf des Wertpapiers.


Und diese zu zahlende KESt kann man elegant reduzieren, wenn man
bei Verkäufen realisierte Gewinne  gegenrechnet und dann nur
den reduzierten Gewinn versteuern muss.


Für Deutsche, die in Deutschland veranlagen  ist zu
Jahresende keine so große Eile geboten, weil sie realisierte
Verluste in diesem Jahr auch noch mit Kapitalerträgen im
nächsten  gegenrechnen dürfen und umgekehrt.
Österreicherinnen dürfen nur Gewinne und Verluste aus dem selben
Jahr gegenrechnen. In Deutschland gibt es für Gewinne auch
einenFreibetrag von 1000 Euro, der KEST-frei ist. So etwas gibt
es in Österreich nicht.


Hört sich jetzt alles kompliziert an, ist es nicht: Der
Brokeroder die Bank rechnen nämlich  realisierte Gewinne und
Verluste automatisch für den Anleger gegen und führen auch die zu
zahlende  KESt automatisch ab. Wie viel die KESt immergerade
ausmacht, weisen sie  auch im Depot aus, so dass man weiß,
ob man für die Steueroptimierung vielleicht doch nochmehr
Verluste in diesem Jahr realisieren sollte oder nicht


Völlig auf sich gestellt, was Steuerberechnung und
Abführungbetrifft ist man auch, wenn die Bank oder der Broker,
bei dem man das Depot eröffnet, in Österreich keine steuerliche
Vertretung hat, was nicht alle Neobroker etwa aus Deutschland
 haben; Flatex und Trade Republic zum Glück schon. Bei den
meisten anderen ausländischen Brokern muss man dann selbst mit
dem Fiskus abrechnen. Die Neobrokerunterstützen ihre Kunden zwar
mit Daten bei den Steuerberechnungen, es ist trotzdem mühsam
weshalb ich persönlich nur einen Broker mit steuerlicher
Vertretung in Österreich wählen würde.


Während Erträge auf dem Sparbuch übrigens nur mit 25 Prozent
besteuert werden fällt bei allen anderen Kapitalerträgen der
erhöhte Steuersatz von 27,5 Prozent an und das unabhängig davon,
wie lange man ein Wertpapierhält. Das betrifft Kupon- und
Zinszahlungen von Anleihen und anderen Schuldverschreibungen
ebenso wie Dividendenzahlungen, Kursgewinne beim Verkauf von
Wertpapieren und Einkünfte aus Derivaten. Besteuert werden auch
die laufenden Erträge aus Investmentfonds, das sind
Ausschüttungen oder ausschüttungsgleiche Erträge.


Wenn man zu viele Gewinne realisiert und eigentlich garnicht so
viel Leichen im Depot hat, kommt man vielleicht auf den Gedanken,
dass man solide Aktien, die vielleicht gerade im Minus mit
Verlust verkauft – Verluste realisiert – und sie sich dann im
nächsten Jahr wieder im selben Ausmaß oder mehr kauft. Kein
dummer Gedanke aber von der Finanz nicht goutiert und die
kontrolliert das inzwischen streng: Man darf Aktien nicht nur der
Steueroptimierung halber verkaufen und wieder kaufen, Achtung.
Hier gibt es keine wirklich „Cooling-off-period“  - aber
einen Monat muss man bestimmt verstreichen lassen, damit man
nicht in den Steueroptimierungsverdacht kommt. Vermutung ohne
Gewähr, so wie die getroffenen Aussagen – wie immer – eine rein
persönliche Meinung und weder eine Anlage-noch Steuerempfehlung
ist.


Eure Julia Kistner


Warnung: Dies ist weder eine Anlage-, noch Steuer- oder
Rechtsberatung.


Musik- &
Soundrechte:⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠
https://www.geldmeisterin.com/index.php/musik-und-soundrechte/


⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠#Steuer #Wertpapiere
‘#Verlustausgleich #anlegen #Podcast
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„Höchste Zeit für den Verlustausgleich“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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