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Beschreibung
vor 2 Monaten
In dieser Episode diskutieren Michael Stadler und Lukas Fleischer
die Entscheidung T 438/19, die in weiterer Folge zur Entscheidung G
1/23 der Großen Beschwerdekammer geführt hat. Im Mittelpunkt steht
die Frage, ob ein vor dem Anmeldetag in Verkehr gebrachtes Produkt
nur dann als Stand der Technik gilt, wenn seine Zusammensetzung
bzw. innere Struktur vom Fachmann ohne unzumutbaren Aufwand
analysiert und reproduziert werden kann - ein Kriterium, das von
der früheren Entscheidung G 1/92 aufgestellt wurde.
die Entscheidung T 438/19, die in weiterer Folge zur Entscheidung G
1/23 der Großen Beschwerdekammer geführt hat. Im Mittelpunkt steht
die Frage, ob ein vor dem Anmeldetag in Verkehr gebrachtes Produkt
nur dann als Stand der Technik gilt, wenn seine Zusammensetzung
bzw. innere Struktur vom Fachmann ohne unzumutbaren Aufwand
analysiert und reproduziert werden kann - ein Kriterium, das von
der früheren Entscheidung G 1/92 aufgestellt wurde.
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