Überbrückungshilfe. Wer haftet im Unternehmensverbund?

Überbrückungshilfe. Wer haftet im Unternehmensverbund?

9 Minuten

Beschreibung

vor 2 Tagen

In dieser Folge, die am 27.2.2026 erscheint, beschäftigt sich
Dennis Hillemann mit der Frage, wer bei den Schlussabrechnungen
der Überbrückungshilfen im Unternehmensverbund haftet:


- Nur das antragstellende Unternehmen?


- Jedes Unternehmen nach dem Prinzip „einer für alle, alle für
einen“?


- Oder haften auch die Gesellschafter?





Dennis Hillemann auf LinkedIn:
https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman





Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de 





Mehr Beiträge finden Sie hier:
https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen





Kontaktdaten Dennls Hillemann:





Rechtsanwalt Dennis Hillemann


c/o Rechtsanwälte Advant Beiten


Neuer Wall 72


20354 Hamburg


E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com





www.advant-beiten.com;


Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

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