Überbrückungshilfe. Wer haftet im Unternehmensverbund?
9 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Tagen
In dieser Folge, die am 27.2.2026 erscheint, beschäftigt sich
Dennis Hillemann mit der Frage, wer bei den Schlussabrechnungen
der Überbrückungshilfen im Unternehmensverbund haftet:
- Nur das antragstellende Unternehmen?
- Jedes Unternehmen nach dem Prinzip „einer für alle, alle für
einen“?
- Oder haften auch die Gesellschafter?
Dennis Hillemann auf LinkedIn:
https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Mehr Beiträge finden Sie hier:
https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
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