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Beschreibung
vor 4 Monaten
In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Michael Stadler über
die Entscheidung T 1286/23 einer Beschwerdekammer des Europäischen
Patentamts aus der in weiterer Folge die Vorlage zur Entscheidung
der Großen Beschwerdekammer G 2/24 entsprungen ist. Der Fall
betrifft in technischer Hinsicht ein Gesichtsreinigunggerät. Viel
spannender sind jedoch die rechtlichen Aspekte, die den Beitritt
des vermeintlichen Patentverletzers zum Einspruchsverfahren gem Art
105 EPÜ betreffen, insbesondere, wann eine negative
Feststellungsklage als "erhoben" gilt.
die Entscheidung T 1286/23 einer Beschwerdekammer des Europäischen
Patentamts aus der in weiterer Folge die Vorlage zur Entscheidung
der Großen Beschwerdekammer G 2/24 entsprungen ist. Der Fall
betrifft in technischer Hinsicht ein Gesichtsreinigunggerät. Viel
spannender sind jedoch die rechtlichen Aspekte, die den Beitritt
des vermeintlichen Patentverletzers zum Einspruchsverfahren gem Art
105 EPÜ betreffen, insbesondere, wann eine negative
Feststellungsklage als "erhoben" gilt.
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