Corona-Überbrückungshilfe: Super Entscheidung vom VG Gelsenkirchen - Hoffnung für Unternehmen

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22 Minuten

Beschreibung

vor 3 Wochen

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Rechtsanwalt Dennis Hillemann


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Neuer Wall 72


20354 Hamburg


E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com





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Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132





In dieser Folge, die am 27.1.2026 erscheint, beschäftigt sich
Dennis Hillemann mit einem aktuellen Urteil des
Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Urteil vom 1.12.2025, Az. 19 K
2048/23). Das Gericht hat hier eine sensationell gute
Entscheidung für Unternehmen getroffen, die auch in anderen
Verfahren helfen kann. Es geht unter anderen um diese Themen:





1.) Wann ist ein Umsatz coronabedingt?


2.) Wann liegen saisonale Schwankungen vor - und wann nicht?


3.) Kann „allgemeine Kundenzurückhaltung“ ein Grund für einen
coronabedingten Umsatzeinbruch sein?


4.) Was kann die Behörde im Klageverfahren ergänzen - und was
gerade nicht?





Diese Entscheidungen sollten Steuerberater und Unternehmen
kennen.

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