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Beschreibung
vor 2 Monaten
Dennis Hillemann auf LinkedIn:
https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Mehr Beiträge finden Sie hier:
https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
In dieser Folge, die am 27.1.2026 erscheint, beschäftigt sich
Dennis Hillemann mit einem aktuellen Urteil des
Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Urteil vom 1.12.2025, Az. 19 K
2048/23). Das Gericht hat hier eine sensationell gute
Entscheidung für Unternehmen getroffen, die auch in anderen
Verfahren helfen kann. Es geht unter anderen um diese Themen:
1.) Wann ist ein Umsatz coronabedingt?
2.) Wann liegen saisonale Schwankungen vor - und wann nicht?
3.) Kann „allgemeine Kundenzurückhaltung“ ein Grund für einen
coronabedingten Umsatzeinbruch sein?
4.) Was kann die Behörde im Klageverfahren ergänzen - und was
gerade nicht?
Diese Entscheidungen sollten Steuerberater und Unternehmen
kennen.
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