Überbrückungshilfe: Haftungsgefahr für Steuerberater beim Unternehmensverbund
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Beschreibung
vor 1 Monat
Dennis Hillemann auf LinkedIn:
https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Mehr Beiträge finden Sie hier:
https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
In dieser Folge, die am 9.10.2025 erscheint, erklärt Dennis
Hillemann, warum Steuerberater besonders dann aufpassen müssen,
wenn Bewilligungsstellen bei einer Rückfrage bereits mitteilen,
dass sie von einem Unternehmensverbund ausgehen, und zur
Konsolidierung auffordern und zum Widerruf der eingereichten
Schlussabrechnungen. Wie muss ein Steuerberater sich hier
verhalten, worin besteht eine Hafutngsgefahr?
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