Überbrückungshilfe: Digitale Bescheide: Pflichten für prüfende Dritte bei Coronahilfen
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vor 2 Monaten
Haufe-Beitrag: Digitale Bescheide bei Corona-Hilfen | Steuern |
Haufe
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Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
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E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
In dieser Folge, die am 18.9.2025 erscheint, erklärt Dennis
Hillemann eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.
Das Verwaltungsgericht hat sich mit der Frage beschäftigt, welche
Pflichten prüfende Dritte haben, wenn ihnen im
Überbrückungshilfeportal ein Bescheid zugeht.
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