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  3. Recht im Ohr mit Dennis Hillemann Podcast
  4. EuGH stellt klar: Corona-Beihilfen gelten bei rechtswidriger Versagung als gewährt
Den Haufe-Beitrag finden Siehier:
https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/eugh-stellt-rechtsauffassung-des-ovg-muenster-in-frage_170_658702.html?chorid=80167700&em_src=socialmedia&em_cmp=linkedin/vertical/org/beitrag/80167700&akttyp=socialmedia&med=linkedin&wnr=80167700&cmp=org

Mehr Informationen &Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de 

Mehr Beiträge finden Sie hier:
https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen

Kontaktdaten Dennls Hillemann:

Rechtsanwalt Dennis Hillemann

c/o Rechtsanwälte Advant Beiten

Neuer Wall 72

20354 Hamburg

E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.comwww.advant-beiten.com;

Telefon +49.(0)40.68 87 45 -132

In dieser Folge, die am 20.8.2025erscheint, hören Sie eine
Audio-Version des neuen Beitrags von Tanja Ehls undDennis
Hillemann auf Haufe.de. Der Beitrag stellt dar, warum der EuGH
von einerEntscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster
abweicht und warum dies einegroße Erleichterung für Steuerberater
und Unternehmen bei denÜberbrückungshilfen ist. Insbesondere für
die Verfahren der Überbrückungshilfe4 stellt diese Entscheidung
einen wichtigen Meilenstein dar.
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„EuGH stellt klar: Corona-Beihilfen gelten bei rechtswidriger Versagung als gewährt“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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