EuGH stellt klar: Corona-Beihilfen gelten bei rechtswidriger Versagung als gewährt

EuGH stellt klar: Corona-Beihilfen gelten bei rechtswidriger Versagung als gewährt

8 Minuten

Beschreibung

vor 3 Monaten

Den Haufe-Beitrag finden Siehier:
https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/eugh-stellt-rechtsauffassung-des-ovg-muenster-in-frage_170_658702.html?chorid=80167700&em_src=socialmedia&em_cmp=linkedin/vertical/org/beitrag/80167700&akttyp=socialmedia&med=linkedin&wnr=80167700&cmp=org


Mehr Informationen &Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de 


Mehr Beiträge finden Sie hier:
https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen


Kontaktdaten Dennls Hillemann:


Rechtsanwalt Dennis Hillemann


c/o Rechtsanwälte Advant Beiten


Neuer Wall 72


20354 Hamburg


E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.comwww.advant-beiten.com;


Telefon +49.(0)40.68 87 45 -132


In dieser Folge, die am 20.8.2025erscheint, hören Sie eine
Audio-Version des neuen Beitrags von Tanja Ehls undDennis
Hillemann auf Haufe.de. Der Beitrag stellt dar, warum der EuGH
von einerEntscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster
abweicht und warum dies einegroße Erleichterung für Steuerberater
und Unternehmen bei denÜberbrückungshilfen ist. Insbesondere für
die Verfahren der Überbrückungshilfe4 stellt diese Entscheidung
einen wichtigen Meilenstein dar.

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