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Beschreibung
vor 10 Monaten
Als laienhafte Regel gilt häufig: „Wer’s gefunden hat, darf’s
auch behalten!“ Aber ist das wirklich so?Â
In unserem neuen Fall für Einfall im Recht besprechen Klara
Dresselhaus und Anna Patzer den gesetzlichen Eigentumserwerb des
Finders.Â
Der Beklagte hatte vorliegend geltend gemacht, einen am
Straßenrand geparkten Pkw gefunden zu haben und meldete
Eigentumsansprüche an. Die Klägerin verweigerte diesen Anspruch
und klagte auf Feststellung.Â
Ob man einen Pkw eigentlich wirklich finden kann und
gegebenenfalls unter welchen Umständen, erfahrt ihr hier!
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Nach dem Urteil:Â OLG Celle, Urteil vom 26.2.2025, Az. 14 U
53/24
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