Überbrückungshilfe: Kein coronabedingter Umsatzeinbruch für Aktivitäten im Ausland?

Überbrückungshilfe: Kein coronabedingter Umsatzeinbruch für Aktivitäten im Ausland?

6 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten

Den Haufe-Artikel finden Sie hier:


https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/eu-grenzen-bei-der-bewertung-coronabedingter-umsatzeinbrueche_170_649178.html


Mehr Beiträge finden Sie hier:
https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen


Kontaktdaten Dennls Hillemann:


Rechtsanwalt Dennis Hillemann


c/o Rechtsanwälte Advant Beiten


Neuer Wall 72


20354 Hamburg


E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com


www.advant-beiten.com;


Telefon +49.(0)40.68 87 45 -132


In dieser Folge, die am 2.7.2025 erscheint, erklärt Dennis
Hillemann, warum der coronabedingte Umsatzeinbruch laut den
Bewilligungsstellen an der deutschen Grenze endet - und ob dies
rechtmäßig ist.

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