Überbrückungshilfe: Kein coronabedingter Umsatzeinbruch für Aktivitäten im Ausland?
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Beschreibung
vor 5 Monaten
Den Haufe-Artikel finden Sie hier:
https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/eu-grenzen-bei-der-bewertung-coronabedingter-umsatzeinbrueche_170_649178.html
Mehr Beiträge finden Sie hier:
https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 -132
In dieser Folge, die am 2.7.2025 erscheint, erklärt Dennis
Hillemann, warum der coronabedingte Umsatzeinbruch laut den
Bewilligungsstellen an der deutschen Grenze endet - und ob dies
rechtmäßig ist.
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