Überbrückungshilfe: Ablehnung von Fixkosten als „zu teuer“ oder „nicht wirtschaftlich“
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Beschreibung
vor 5 Monaten
Den Haufe-Artikel finden Sie hier:
https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/ueberbrueckungshilfe-iii-und-umsatzeinbruch_170_653824.html
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Mehr Beiträge finden Sie hier:
https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
In dieser Folge, die am 18.6.2025 erscheint, erklärt Dennis
Hillemann, ob die Bewilligungsstellen zu Recht bestimmte
Fixkosten als „zu teuer“ oder „nicht wirtschaftlich“ ablehnen
dürfen - eine Thematik, die nun häufiger auftaucht.
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