Überbrückungshilfe: Ablehnung von Fixkosten als „zu teuer“ oder „nicht wirtschaftlich“

Überbrückungshilfe: Ablehnung von Fixkosten als „zu teuer“ oder „nicht wirtschaftlich“

7 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten

Den Haufe-Artikel finden Sie hier:
https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/ueberbrueckungshilfe-iii-und-umsatzeinbruch_170_653824.html





Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de 





Mehr Beiträge finden Sie hier:
https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen





Kontaktdaten Dennls Hillemann:





Rechtsanwalt Dennis Hillemann


c/o Rechtsanwälte Advant Beiten


Neuer Wall 72


20354 Hamburg


E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com





www.advant-beiten.com;


Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132





In dieser Folge, die am 18.6.2025 erscheint, erklärt Dennis
Hillemann, ob die Bewilligungsstellen zu Recht bestimmte
Fixkosten als „zu teuer“ oder „nicht wirtschaftlich“ ablehnen
dürfen - eine Thematik, die nun häufiger auftaucht.

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