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Einfall im Recht💡
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Das Versprechen von Urlaub im Ländlichen: schöne Aussicht auf die
grüne Natur, eine leichte Brise bei schönem Sonnenschein und …
Gülle?
Im Allgäu ist der Betreiberin einer Ferienanlage genau das
passiert – ein Bauer wollte sein direkt angrenzendes
Feld güllen. Die Gülle landete jedoch nicht nur auf dem
Feld, sondern auch auf der Anlage. Der Bauer meint, Schuld sei
der auffrischende Wind.
Ob und in welchem Umfang die Betreiberin nun vom Bauern den
Schaden ersetzt bekommen kann, erklären Euch Klara Dresselhaus
und Anna Patzer in der neuen Einfall-im-Recht-Folge!
Nach dem Urteil: LG Kempten v. 23.12.2024 – 12 O
1063/24
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