R 3/15 - Fernrohr (Rechtliches Gehör / Überprüfungsverfahren)
Überprüfungsverfahren gem Art 112a EPÜ / rechtliches Gehör /
Verspätung von Anträgen im Beschwerdeverfahren / Rügepflicht /
Auslegungsunterschiede bei Patentansprüchen / Überschreitung der
Offenbarung
22 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 6 Monaten
In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Michael Stadler über die
Entscheidung R 3/15 der großen Beschwerdekammer des Europäischen
Patentamts aus dem Jahr 2017, die einen Überprüfungsantrag gegen
eine Entscheidung einer Beschwerdekammer zum Gegenstand hat.
R-Entscheidungen betreffen keine allgemeinen Rechtsfragen, sondern
konkrete Verfahrensfehler in Einzelfällen. Sie sind kein Ersatz für
eine dritte Instanz, sondern dienen der Wahrung grundlegender
Verfahrensrechte. Die Erfindung betraf ein Fernrohr, das sowohl
große Vergrößerung und ein weiteres Sichtfeld ermöglicht. Die
technischen Merkmale wurden später im Prüfungsverfahren deutlich
präzisiert und eingegrenzt. Drei große Unternehmen legten Einspruch
gegen das Patent ein und trugen umfangreiches Material zum Stand
der Technik vor. Nach intensiver Auseinandersetzung blieb das
Patent in eingeschränkter Form auf Grundlage eines Hilfsantrags
bestehen. Mehrere Parteien führten das Verfahren vor der
Beschwerdekammer weiter, wobei auch neue Dokumente und
Anspruchsfassungen eingebracht wurden. Formale Fehler im Umgang mit
verspäteten Anträgen und eine andere - dem Inhaber bis zur
Entscheidung unbekannte - Auslegung einzelner technischer Merkmale
führten letztlich zum Widerruf des Patents. Die Patentinhaberin
stellte einen Antrag auf Überprüfung wegen Verletzung rechtlichen
Gehörs. Die Große Beschwerdekammer erkannte einen schwerwiegenden
Verfahrensmangel und hob die Entscheidung der Beschwerdekammer auf.
Nach der Aufhebung durch die Große Kammer wurde das Verfahren
formal wieder aufgenommen. Kurz darauf zogen alle Beteiligten ihre
Beschwerden und Einsprüche zurück, das Patent blieb in beschränkter
Form bestehen. Das Überprüfungsverfahren ist ein eng begrenztes und
selten erfolgreiches Rechtsmittel. Nur in absoluten Ausnahmefällen,
wie hier bei R 3/15, führt es zur Aufhebung einer Entscheidung.
Entscheidung R 3/15 der großen Beschwerdekammer des Europäischen
Patentamts aus dem Jahr 2017, die einen Überprüfungsantrag gegen
eine Entscheidung einer Beschwerdekammer zum Gegenstand hat.
R-Entscheidungen betreffen keine allgemeinen Rechtsfragen, sondern
konkrete Verfahrensfehler in Einzelfällen. Sie sind kein Ersatz für
eine dritte Instanz, sondern dienen der Wahrung grundlegender
Verfahrensrechte. Die Erfindung betraf ein Fernrohr, das sowohl
große Vergrößerung und ein weiteres Sichtfeld ermöglicht. Die
technischen Merkmale wurden später im Prüfungsverfahren deutlich
präzisiert und eingegrenzt. Drei große Unternehmen legten Einspruch
gegen das Patent ein und trugen umfangreiches Material zum Stand
der Technik vor. Nach intensiver Auseinandersetzung blieb das
Patent in eingeschränkter Form auf Grundlage eines Hilfsantrags
bestehen. Mehrere Parteien führten das Verfahren vor der
Beschwerdekammer weiter, wobei auch neue Dokumente und
Anspruchsfassungen eingebracht wurden. Formale Fehler im Umgang mit
verspäteten Anträgen und eine andere - dem Inhaber bis zur
Entscheidung unbekannte - Auslegung einzelner technischer Merkmale
führten letztlich zum Widerruf des Patents. Die Patentinhaberin
stellte einen Antrag auf Überprüfung wegen Verletzung rechtlichen
Gehörs. Die Große Beschwerdekammer erkannte einen schwerwiegenden
Verfahrensmangel und hob die Entscheidung der Beschwerdekammer auf.
Nach der Aufhebung durch die Große Kammer wurde das Verfahren
formal wieder aufgenommen. Kurz darauf zogen alle Beteiligten ihre
Beschwerden und Einsprüche zurück, das Patent blieb in beschränkter
Form bestehen. Das Überprüfungsverfahren ist ein eng begrenztes und
selten erfolgreiches Rechtsmittel. Nur in absoluten Ausnahmefällen,
wie hier bei R 3/15, führt es zur Aufhebung einer Entscheidung.
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