Überbrückungshilfe: VG Düsseldorf hilft der Fortuna - und auch allen anderen beim coronabedingten Umsatzeinbruch?

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10 Minuten

Beschreibung

vor 7 Monaten

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Kontaktdaten Dennls Hillemann:





Rechtsanwalt Dennis Hillemann


c/o Rechtsanwälte Advant Beiten


Neuer Wall 72


20354 Hamburg


E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com





www.advant-beiten.com;


Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86





In dieser Folge, die am 13.5.2025 erscheint, erklärt Dennis
Hillemann eine neue wichtige Entscheidung des VG Düsseldorf. Das
Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 15.04.2025 (Az.
16 K 937/22) einen Rücknahme- und Rückforderungsbescheid der
Bezirksregierung zur Überbrückungshilfe III aufgehoben. Der Fall
betrifft den Fußball-Profiverein Fortuna Düsseldorf, ist aber
auch für andere Unternehmen mit Corona-unabhängigen
Sondereffekten von Bedeutung. Das Gericht sieht einen
Ermessensfehler in der fehlenden einheitlichen Verwaltungspraxis
zur Frage, ob Umsatzrückgänge "ausschließlich" Corona-bedingt
sein müssen.

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