Überbrückungshilfe: VG Düsseldorf hilft der Fortuna - und auch allen anderen beim coronabedingten Umsatzeinbruch?
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Beschreibung
vor 7 Monaten
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Mehr Beiträge finden Sie hier:
https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86
In dieser Folge, die am 13.5.2025 erscheint, erklärt Dennis
Hillemann eine neue wichtige Entscheidung des VG Düsseldorf. Das
Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 15.04.2025 (Az.
16 K 937/22) einen Rücknahme- und Rückforderungsbescheid der
Bezirksregierung zur Überbrückungshilfe III aufgehoben. Der Fall
betrifft den Fußball-Profiverein Fortuna Düsseldorf, ist aber
auch für andere Unternehmen mit Corona-unabhängigen
Sondereffekten von Bedeutung. Das Gericht sieht einen
Ermessensfehler in der fehlenden einheitlichen Verwaltungspraxis
zur Frage, ob Umsatzrückgänge "ausschließlich" Corona-bedingt
sein müssen.
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