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Sicherlich wohnen einige von Euch auch zur Untermiete -
vielleicht in einer WG, nur übergangsweise, oder in anderen
Konstellationen. Ähnlich geht es dem Protagonisten im heutigen
Fall der neuen Folge von Einfall im Recht!

Er lebte mit seiner vierköpfigen Familie zur Untermiete in einer
kleinen Wohnung zu günstigen Konditionen. Zu seinem Pech war dies
dem Vermieter der Hauptmieterin nicht bekannt, weshalb dieser die
Familie kurzerhand rauswirft. Glücklicherweise schreitet das
Sozialamt ein und findet für die Familie eine Notunterkunft in
einer Obdachlosenunterkunft. Hier tut sich ein neues Problem auf:
Dem Amt entstehen für die Unterbringung Kosten in Höhe von etwa
42.000€! Kann das Amt diese beträchtliche Summe vom ehemaligen
Vermieter oder seiner Mieterin, die die Wohnung damals an die
Familie untervermietet hatte, verlangen? 

Diese knifflige Ausgangssituation lösen Leon Wardelmann und
Moritz von Seggern gemeinsam mit Euch in der neuen Ausgabe
von Einfall im Recht! Dabei tauchen immer wieder
unbekanntere Probleme des Mietrechts auf und wir werfen –
vermutlich das erste Mal - einen Blick ins SGB II.

Nach dem Beschluss BGH, 21.06.2023, Az. VIII ZR 303/21
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„99 I Unbillige Unterkunft“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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