Einreichung der Patentanmeldung
Formale Anforderungen und Gebühren bei europäischen Patenten
20 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
In dieser Folge besprechen Gerd Hübscher und Lukas Fleischer die
Einreichung von europäischen Patentanmeldungen. Sie erläutern die
verschiedenen Schritte des Verfahrens, von der Einreichung über die
Formalprüfung bis hin zur inhaltlichen Recherche durch das
Europäische Patentamt (EPA). Die Einreichung kann entweder direkt
beim EPA oder bei einer nationalen Zentralbehörde erfolgen. Für
sicherheitsrelevante Erfindungen können in einigen Mitgliedsstaaten
besondere Vorschriften gelten. Ein wichtiger Punkt ist die
Zuerkennung des Anmeldetages, für den gewisse
Mindestvoraussetzungen wie ein Antrag, Angaben zum Anmelder und
eine Beschreibung der Erfindung vorliegen müssen. Zudem müssen
Anmeldegebühren und Recherchengebühren fristgerecht entrichtet
werden. Nach erfolgreicher Formalprüfung beginnt die inhaltliche
Recherche, in der der Stand der Technik ermittelt wird. Weiterhin
wird die Sprachregelung des EPA erläutert, nach der Anmelder die
Wahl haben, ihre Anmeldung in einer der drei Amtssprachen (Deutsch,
Englisch oder Französisch) oder einer anderen Sprache mit
nachträglicher Übersetzung einzureichen.
Einreichung von europäischen Patentanmeldungen. Sie erläutern die
verschiedenen Schritte des Verfahrens, von der Einreichung über die
Formalprüfung bis hin zur inhaltlichen Recherche durch das
Europäische Patentamt (EPA). Die Einreichung kann entweder direkt
beim EPA oder bei einer nationalen Zentralbehörde erfolgen. Für
sicherheitsrelevante Erfindungen können in einigen Mitgliedsstaaten
besondere Vorschriften gelten. Ein wichtiger Punkt ist die
Zuerkennung des Anmeldetages, für den gewisse
Mindestvoraussetzungen wie ein Antrag, Angaben zum Anmelder und
eine Beschreibung der Erfindung vorliegen müssen. Zudem müssen
Anmeldegebühren und Recherchengebühren fristgerecht entrichtet
werden. Nach erfolgreicher Formalprüfung beginnt die inhaltliche
Recherche, in der der Stand der Technik ermittelt wird. Weiterhin
wird die Sprachregelung des EPA erläutert, nach der Anmelder die
Wahl haben, ihre Anmeldung in einer der drei Amtssprachen (Deutsch,
Englisch oder Französisch) oder einer anderen Sprache mit
nachträglicher Übersetzung einzureichen.
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