Recherchebericht und Sachprüfung
Der Weg zum europäischen Patent: Das materielle Prüfungsverfahren
erklärt
16 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Michael Stadler über
den Recherchenbericht und den Beginn der Sachprüfung im
Patentverfahren. Der Recherchenbericht, der vom Europäischen
Patentamt erstellt wird, enthält Dokumente zum Stand der Technik
und gibt eine vorläufige Einschätzung des Prüfers zur
Patentierbarkeit. Der erweiterte europäische Recherchenbericht wird
dem Anmelder übermittelt, der darauf reagieren muss, um das
Verfahren weiterzuführen. Dabei ist es wichtig, fristgerecht einen
Prüfungsantrag zu stellen und die Prüfungsgebühr zu zahlen. Der
Anmelder muss zudem auf den erweiterten europäischen
Recherchenbericht inhaltlich reagieren, indem er entweder gegen die
Ansicht des Prüfers argumentiert oder seine Patentansprüche
entsprechend anpasst. In der Diskussion mit dem Patentamt kann es
vorkommen, dass der Prüfer bestimmte Merkmale übersehen oder falsch
interpretiert hat. Daher kann der Anmelder argumentieren, dass
seine Erfindung neu und erfinderisch ist. Sollte der Prüfer
weiterhin Bedenken haben, kann das Verfahren schriftlich oder in
einer mündlichen Verhandlung fortgeführt werden. Letztlich
entscheidet sich am Ende des Prüfungsverfahrens, ob das Patent
erteilt wird oder die Anmeldung zurückgewiesen wird.
den Recherchenbericht und den Beginn der Sachprüfung im
Patentverfahren. Der Recherchenbericht, der vom Europäischen
Patentamt erstellt wird, enthält Dokumente zum Stand der Technik
und gibt eine vorläufige Einschätzung des Prüfers zur
Patentierbarkeit. Der erweiterte europäische Recherchenbericht wird
dem Anmelder übermittelt, der darauf reagieren muss, um das
Verfahren weiterzuführen. Dabei ist es wichtig, fristgerecht einen
Prüfungsantrag zu stellen und die Prüfungsgebühr zu zahlen. Der
Anmelder muss zudem auf den erweiterten europäischen
Recherchenbericht inhaltlich reagieren, indem er entweder gegen die
Ansicht des Prüfers argumentiert oder seine Patentansprüche
entsprechend anpasst. In der Diskussion mit dem Patentamt kann es
vorkommen, dass der Prüfer bestimmte Merkmale übersehen oder falsch
interpretiert hat. Daher kann der Anmelder argumentieren, dass
seine Erfindung neu und erfinderisch ist. Sollte der Prüfer
weiterhin Bedenken haben, kann das Verfahren schriftlich oder in
einer mündlichen Verhandlung fortgeführt werden. Letztlich
entscheidet sich am Ende des Prüfungsverfahrens, ob das Patent
erteilt wird oder die Anmeldung zurückgewiesen wird.
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