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In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Lukas Fleischer über die
wesentlichen materiell- und verfahrensrechtlichen Aspekte des
europäischen Einspruchsverfahrens. Das Einspruchsverfahren dient
dazu, Dritten die Möglichkeit zu geben ein erteiltes Patent
anzufechten, wenn sie der Ansicht sind, dass es zu unrecht erteilt
wurde. Anders als im Prüfungsverfahren, das einseitig zwischen dem
Anmelder und dem Patentamt stattfindet, ist der Einsprechende
Verfahrensbeteiligter des Verfahrens. Das Einspruchsverfahren
bietet den Vorteil, dass das Patent zentral für alle
Vertragsstaaten des EPÜ angefochten werden kann. Die rechtliche
Grundlage für das Einspruchsverfahren bilden insbesondere die
Artikel 99 bis 101 EPÜ. Diese regeln unter anderem, dass jedermann
innerhalb der neunmonatigen Einspruchsfrist Einspruch einlegen
kann, welche Einspruchsgründe zulässig sind und wie das Verfahren
abläuft. Als Einspruchsgründe können mangelnde Patentierbarkeit
gemäß Art 100 lit a) (insbesondere fehlende Neuheit oder
erfinderische Tätigkeit) , mangelnde Ausführbarkeit gemäß Art 100
lit b) oder eine Überschreitung der ursprünglichen Offenbarung
gemäß Art 100 lit c) geltend gemacht werden. Das Verfahren läuft
üblicher Weise wie folgt ab: Innerhalb von neun Monaten** nach dem
Hinweis auf die Patenterteilung (Einspruchsfrist) müssen der
Einspruchsschriftsatz eingereicht und die Einspruchsgebühr
entrichtet werden, wobei auch formale Erfordernisse (Regel 76)
erfüllt sein müssen. Das Einspruchsverfahren wird grundsätzlich
schriftlich geführt, jedoch wird in der Regel auch die Abhaltung
einer mündlichen Verhandlung beantragt, in der die Argumente aller
Verfahrensbeteiligten vor der Einspruchsabteilung diskutiert
werden. Abschließend trifft die Einspruchsabteilung die
Entscheidung, ob dem Einspruch stattgegeben wird und das Patent
widerrufen wird, der Einspruch zurückgewiesen wird oder aber das
Patent in geändertem Umfang aufrecht erhalten wird. Diese
(Zwischen)Entscheidung kann durch Beschwerde angefochten werden
kann
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„Einspruch“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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