Die Euro-PCT Anmeldung

Die Euro-PCT Anmeldung

Das Verfahren vor dem Europäischen Patentamt im Rahmen der regionalen europäischen Phase einer PCT Anmeldung
14 Minuten

Beschreibung

vor 11 Monaten
In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Gerd Hübscher über die
Euro-PCT-Anmeldung, also das Verfahren während und nach der
Einleitung der europäischen Phase einer internationalen
Patentanmeldung (PCT Anmeldung). Dieser Prozess ist im Europäischen
Patentübereinkommen (EPÜ) und im PCT eng miteinander verknüpft und
ermöglicht es, eine internationale Anmeldung beim Europäischen
Patentamt weiterzuführen um im besten Fall ein europäisches Patent
zu erlangen. Die Einleitung der europäischen Phase für eine
PCT-Anmeldung muss innerhalb von 31 Monaten nach dem
internationalen Anmeldetag (wenn keine Priorität beansprucht wurde)
oder dem frühesten Prioritätstag erfolgen. Zu den erforderlichen
Schritten gehören die Zahlung von Gebühren, gegebenenfalls das
Einreichen von Übersetzungen der Anmeldung, sowie die Einreichung
von Anmeldeunterlagen und die Stellung des Prüfungsantrags. Wird
diese Frist versäumt, kann der Anmelder die sogenannte
Weiterbehandlung beantragen, um das Verfahren fortzusetzen, was
jedoch mit zusätzlichen Gebühren verbunden ist. Es gibt auch
besondere Regelungen, wenn das Europäische Patentamt bereits als
internationale Recherchenbehörde tätig war. In diesem Fall wird
keine ergänzende Recherche durchgeführt, sondern der
Recherchenbericht aus der internationalen Phase wird für das
europäische Verfahren verwendet. Sollte dieser Bericht negativ
ausfallen, kann der Anmelder Änderungen an den Patentansprüchen
vornehmen und auf die Stellungnahme reagieren. Zudem können bei der
Einleitung der europäischen Phase Patentansprüche geändert werden,
etwa um die Zahlung der Anspruchsgebühren zu vermeiden oder
zumindest die Höhe zu reduzieren. Ein wichtiger Aspekt ist auch,
dass internationale Anmeldungen als "ältere Rechte" (Stand der
Technik nach Art 54 (3) EPÜ) gelten können, wenn bestimmte
Bedingungen hinsichtlich der Sprache und der Zahlung der
Anmeldegebühr erfüllt sind.

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